Von 245.000 Euro ohne Vorbehalt auf 1,2 Millionen Euro mit Vorbehalt
Ein weiterer toller Erfolg ist uns im Mai 2018 für einen unserer Mandanten gelungen. Der Mandant trat vor ca. 8 Monaten an uns mit einem abschließenden außergerichtlichen Abschlussangebot des Versicherers heran, welches eine weitergehende Zahlung von 245.000,00 Euro ohne sog. Vorbehalte für zukünftige Ansprüche vorsah.
Wir haben uns den Fall, das Verletzungsbild und die bisherigen Regulierungsschritte angesehen und – trotz eines vorliegenden Schreibens des Versicherers, in dem dieser mit allem Nachdruck erklärte, nicht zu weiteren Verhandlungen und Zahlungen bereit zu sein – Kontakt mit dem Versicherer aufgenommen und mit diesem sodann sehr hart, aber ausgesprochen konstruktiv nachverhandelt. Nach eingehenden Bemühungen und mit großem Verhandlungsgeschick ist es uns sodann gelungen, den eigentlich schon unmittelbar vor einer Klage stehenden Fall doch noch „zu drehen“ und für den Mandanten eine erheblich bessere Lösung als zuvor angeboten zu erreichen.
Das Ergebnis ist aus unserer Sicht extrem gut, da der Mandant nunmehr – nicht wie zuvor im Raume stehend – „lediglich“ eine Abfindungssumme von 245.000,00 Euro, sondern 1,2 Millionen Euro erhält und die erzielte außergerichtliche Einigung zusätzlich einen entsprechenden Zukunftsschadensvorbehalt beinhaltet, was für den Mandanten bedeutet, dass dieser bei gewissen gesundheitlichen Veränderungen in der Zukunft abgesichert ist. Der Mandant kann auch in der Zukunft diverse Ansprüche bei dem Versicherer geltend machen.
Wir freuen uns und sind stolz, dass wir mit unserem Team an Spezialisten für unseren Mandanten in so kurzer Zeit eine so deutliche finanzielle Verbesserung und eine zusätzliche Absicherung für die Zukunft erreichen konnten. Uns zeigt dieser Fall, dass es in den allermeisten Fällen der absolut richtige Weg ist, konsequent und hart für eine außergerichtliche Einigung mit dem Versicherer zu „kämpfen“. Dem Mandanten wird auf diesem Wege eine ausgesprochen ungewisse, in jedem Fall aber eine sehr zeit- und nervenraubende Auseinandersetzung erspart. Wäre dieser Fall vor Gericht in 2 Instanzen anhängig geworden, hätte der Mandant aller Voraussicht nach nicht vor Ablauf des Jahres 2024 eine abschließende Lösung gehabt.