Vermehrte Bedürfnisse
Was unter den vermehrten Bedürfnissen zu verstehen ist, ergibt sich nicht unmittelbar aus dem Gesetz. Hierzu hat der Bundesgerichtshof im Jahr 1974 ausgeführt, dass darunter unfallbedingte Mehrausgaben zu verstehen sind, die ein Verletzter im Vergleich zu einem gesunden Menschen hat, weil er damit Nachteile auszugleichen hat, die aufgrund seiner körperlichen Beeinträchtigung entstehen.
Unfallbedingte Mehrausgaben
Man kann mithilfe einer einfachen Frage abgrenzen, ob eine bestimmte Geldausgabe zu dieser Thematik vom Schädiger zu erstatten ist oder nicht: Immer dann, wenn der Geschädigte sein Portemonnaie aus der Tasche zieht, um einen Betrag für eine Ware oder Dienstleistung zu bezahlen, die er ohne den Unfall nicht erworben hätte, dann handelt es sich um eine unfallbedingte Mehrausgabe, die vom Schädiger zu erstatten ist. Bezahlt er jedoch solche Waren und Dienstleistungen, die er auch ohne den Unfall gekauft hätte, dann handelt es sich nicht um eine Schadensersatzposition, sondern um so genannte Sowieso-Kosten.
Geht man nach dieser Devise vor, finden sich zahlreiche Ausgaben im Sinne vermehrter Bedürfnisse, deren Belege zu sammeln sind, damit sie in der Schadensregulierung vom Versicherer erstattet werden. In den Schadenskatalog der vermehrten Bedürfnisse gehören auch die Mehraufwendungen für einen behindertengerechten Aus- und Umbau von Wohnraum. Hier arbeiten wir mit Spezialisten zusammen, die entsprechende Planungen durchführen, da gerade bei Personengroßschäden es häufig vorkommt, dass der alte Wohnraum zum Beispiel aufgrund von einer Rollstuhlbenutzung nicht mehr so benutzt werden kann. Die Rechtsprechung ist hierzu teilweise konträr, so dass angesichts dieser enormen finanziellen Bedeutung hier ein Fachmann eingeschaltet werden sollte.
Vermehrte Bedürfnisse nachweisen und begründen
Den Verletzten treffen zeitlich befristete, häufig aber auch dauernde Einschränkungen in seiner privaten Lebensführung und seiner Berufstätigkeit. Das hat wiederum eine Ausstrahlungswirkung auf sein soziales Umfeld, nämlich seine Familie und seine Lebensbeziehungen. Damit zieht das Unfallereignis also weite Kreise, so dass man quasi von Mitopfern im unmittelbaren sozialen Umfeld des Unfallopfers sprechen kann. Soweit die also Familie und Freunde unentgeltliche Leistungen für den Verletzten erbringen, ist das gerade im Rahmen der Regulierung von vermehrten Bedürfnissen von erheblicher Bedeutung. Diese unentgeltlich erbrachten Leistungen vermindern nämlich nicht den Anspruch des Verletzten gegen den Schädiger. Voraussetzung für die Schadensregulierung ist jedoch, dass dieser Mehrbedarfsschaden konkret und nachvollziehbar dargelegt wird. Wer also die unentgeltliche Hilfe anderer in Anspruch nimmt, muss die Verrichtungen schildern, bei denen er sich einer Hilfe bedient (OLG Hamm, DAR 2003, 118).
Damit gilt also einerseits, dass Quittungen und Belege gesammelt werden müssen und andererseits, dass unentgeltliche Hilfeleistungen, wie zum Beispiel Begleitung zum Arzt etc., exakt notiert werden, damit eine entsprechende Abrechnung dann mit dem Versicherer möglich ist.
Wir raten unseren Mandanten dazu, einen Buchkalender zu führen, in dem stichwortartig unentgeltlich erbrachte Leistungen notiert werden (Wer hat wann was getan?). Dieses ist deshalb erforderlich, weil eine Schadensregulierung durchaus einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen kann und dann vergessen wird, welche Hilfeleistungen von Freunden und Familienmitgliedern erbracht worden sind.
038205 782220
Ernst-Thälmann-Straße 12
18195 Tessin
Unsöldstraße 2
80538 München
Hohenzollernring 57
50672 Köln
Holtenauer Straße 3
24103 Kiel
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Heil- und Hilfsmittelverzeichnis
In diesem Heil- und Hilfsmittelverzeichnis nach § 139 SGB V finden sich die Heil- und Hilfsmittel, die vom Sozialversicherungsträger gewährt werden können. Zwischen den vermehrten Bedürfnissen und den Hilfsmitteln im Sinne dieser Norm können durchaus Überschneidungen bestehen. Dann ist zu beachten, dass der Geschädigte ein bestimmtes Hilfsmittel nicht vom Versicherer gezahlt erhält, weil er dieses zum Beispiel von seiner
gesetzlichen Krankenversicherung bekommen kann. Allerdings ist zu beachten, dass eine Schadensersatzpflicht des Schädigers immer dann besteht, wenn ein Heil- und Hilfsmittel vom Arzt medizinisch indiziert ist und vom Sozialversicherungsträger die damit verbundenen Kosten nach der oben genannten Regelung nicht bezahlt werden.
Alphabetische Liste
- Arbeitstisch (höhenverstellbar) sowie dazu passender Stuhl
- Arzneikosten, z.B. Pflege- und Schmerzmittel
- Aufzug
- Automatikgetriebe
- Badezimmerumrüstungskosten
- Begleitperson
- Behindertenwerkstatt
- Benzinkosten (erhöht) durch Umrüstung von Schaltgetriebe auf Automatikgetriebe
- Berufliche Rehabilitation
- Besuchskosten
- Betreuungsaufwand
- Bett
- Blindenhund
- Bodenbelege (rutschfeste)
- Brillen
- Computer (als Hilfsmittel für Verletzte) zum Schreiben
- Diät
- Eigenleistungen (vereitelte) beim Bauvorhaben
- Fahrrad mit drei Rädern
- Fitnesscenterkosten
- Gehhilfen
- Haushaltshilfe
- Heimunterbringung
- Heizkosten (erhöhte), z.B. bei Brandverletzungen)
- Heizung in der Garage
- Hilfskraft Gartenarbeit
- Hörgeräte
- Kleidermehrverschleiß
- Kommunikationshilfe
- Körperpflegemittel
- Kraftfahrzeugkosten
- Krankengymnastische Übungen
- Kur
- Massagekosten
- Mehrverbrauch Heizung, Wasser, Strom
- Nahrungsergänzungsmittel
- Nebenkosten (erhöht)
- Pflege (Mehraufwand)
- Physiotherapie
- Privatunterricht
- Prothesen
- Rollstühle, Sonderzubehör zu Rollstühlen & rollstuhlgerechte Spezialkleidung
- Schuhwerk (orthopädisches)
- Schwimmbad
- Stärkungsmittel
- Steuerberatungskosten
- Stützkorsett
- Stützstrümpfe
- Treppenlift
- Umbau/Neuanschaffung einer Küche bei benötigten Arbeitshöhen außerhalb der Norm
- Umbau/Neubau eines behindertengerechten Hauses oder einer Wohnung
- Umzugskosten
- Verkehrsmittel (öffentliche)
- Versicherungsprämien (erhöht)
- Wäschetrockner
Weiterführende Informationen
Wir haben eine Liste von Herstellern für vermehrte Bedürfnisse für Sie zusammengefasst. Auf den Websites der einzelnen Hersteller – nach Einsatzbereichen gruppiert – finden Sie weitere Informationen sowie Kosten zu diesem Thema.
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