Haushaltsführungsschaden – die Fakten
Bei uns erhalten Sie die Berechnung Ihres Haushaltsführungsschadens durch die öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige Cordula Schah Sedi. Cordula Schah Sedi ist die einzige von der IHK öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Ermittlung des Haushaltsführungsschadens in Deutschland. Nutzen Sie dieses Spezialwissen und die ausgeprägten Fachkenntnisse, damit Sie Ihren Haushaltsführungsschaden richtig berechnet bekommen. Dies hat für Sie erhebliche finanzielle Vorteile. Der Haushaltsführungsschaden ist in der Regulierungspraxis die am häufigsten vergessene oder aber unzureichend bezifferte Einzelposition. Gerade im Falle der Kapitalisierung ist er oftmals höher als der Schmerzensgeldanspruch. Es wird um jeden 100-Euro-Schein beim Schmerzensgeld gekämpft. Beim Haushaltsführungsschaden werden aus Unkenntnis oder Nachlässigkeit Tausende von Euro in einem einzigen Schadensfall verschenkt.
Das ist deshalb besonders ärgerlich, weil für den Geschädigten andere Familienmitglieder, Freunde oder Verwandte einspringen, damit der Haushalt in irgendeiner Form versorgt wird. So manches vorübergehende Hilfsangebot bekommt dadurch Dauercharakter. Im Grunde kann man dann vom dauerhaften Provisorium sprechen, bei dem die nächsten Angehörigen eines Unfallopfers dann mittelbar Geschädigte sind.
Die von Familienmitgliedern, Verwandten und Freunden erbrachten – unentgeltlichen – Haushaltsleistungen müssen entschädigt werden!
Berechnung des Haushaltsführungsschadens
Für die Berechnung des Haushaltsführungsschadens stehen verschiedene Hilfsmittel zur Verfügung. Rechtlich geht es dabei darum, dass der Haushaltsführungsschaden nach § 287 ZPO geschätzt wird. Das bedeutet jedoch nicht, dass irgendwelche Fantasiezahlen zum Maßstab gemacht werden dürfen. Nach der Rechtsprechung ist es erforderlich, dass der Geschädigte umfängliche Ausführungen dazu tätigt, wie er den Haushalt vor dem Unfall versorgt hat, das heißt also ganz konkret, wie viel Zeit er zum Beispiel für das Einkaufen, für das Kochen, für das Waschen der Wäsche etc. verwendet hat. Dem gegenüber ist exakt zu ermitteln, zu welchen Haushaltstätigkeiten der Geschädigte nicht mehr in der Lage ist und welcher Zeiteinsatz darauf entfällt. Dieser Zeitfaktor wird dann in Geld ausgeglichen, in dem ein Stundenverrechnungssatz für jede Stunde an Hausarbeit zugrunde gelegt wird, die nicht mehr ausgeübt werden kann. Der Geschädigte ist deshalb aufgefordert, Angaben über Größe und Ausstattung seines Haushalts sowie die Anzahl der Haushaltsangehörigen zu machen.
Unterstützend kann als Hilfsmittel für die Ermittlung des Haushaltsführungsschadens auf Tabellenwerke zurückgegriffen werden. Das gängigste Tabellenwerk stellt hier das Buch von Pardey, Der Haushaltsführungsschaden in der derzeit 8. Auflage dar. Wichtig ist allerdings, dass die darin enthaltenen Zahlen nicht eins zu eins in der Regulierung übernommen werden dürfen.
Es handelt sich dabei nicht um eine Anspruchsgrundlage. Dieses Tabellenwerk kann die Schätzung des Haushaltsführungsschadens unterstützen und hat eine Korrektivfunktion für eine möglicherweise unzutreffend ermittelte Schätzung der individuellen Haushaltsdaten. Es dient also der Plausibilitätskontrolle. Wichtig ist, dass es bei der Ermittlung des Haushaltsführungsschadens keine mathematische Wahrheit im Sinne eines einzigen richtigen gefundenen, rechnerischen Ergebnisses gibt. Allerdings muss der Geschädigte so umfangreich wie möglich die individuellen Gegebenheiten seines Haushalts darlegen, um so den Schaden zu ermitteln.
Wir halten überhaupt nichts davon, mit der Ermittlung des Haushaltsführungsschadens einen Arzt oder selbst ernannten Gutachter zu beauftragen. Wenn das erforderlich ist, so dürfen nur öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige (z.B. Institut für Haushaltsführungsschaden; www.sachverstaendiger-haushaltsfuehrungsschaden.de) herangezogen werden. Woher soll der Arzt die Kompetenz haben, eine Aussage zum Haushaltsführungsschaden zu machen, wenn er zu Hause bestenfalls selbst den Müll runter trägt und das Kind morgens zum Kindergarten mitnimmt?
Rechtsanwälte bei Haushaltsführungsschaden
Fernerhin sollte der Rechtsanwalt mit der Rechtsprechung zum Haushaltsführungsschaden bestens vertraut sein, damit ihm vom Versicherer dann nicht Stundenverrechnungssätze für die ermittelten Zeitansätze präsentiert werden, die nichts weiter als „Putzfrauenlöhne“ sind und die bestenfalls Entgeltgefüge für Schwarzarbeit widerspiegeln.
Die Berechnung des Haushaltsführungsschadens ist ein komplexes Thema, da sich der Schaden verringert, je weiter der gesundheitliche Genesungsprozess voran schreitet. Auch dieses ist bei der Schadensregulierung zu berücksichtigen. Aus diesem Grunde berechnen wir den Haushaltsführungsschaden nach Zeitfenstern, die sich an der gesundheitlichen Entwicklung eines Geschädigten orientieren. Jeweils an die einzelnen Zeitfenster des Genesungsprozesses ist eine abgestufte haushaltsspezifische MdE anzubinden.
Hierbei ist zu beachten, dass diese nicht gleichbedeutend ist mit der sozialversicherungsrechtlichen MdE. Gerne versuchen Versicherer hier mit einer – inzwischen in der Rechtsprechung längst überholten – Faustformel zu agieren: Sie halbieren die sozialversicherungsrechtliche MdE und wenden das Ergebnis dann rechnerisch als haushaltsspezifische MdE an. Das benachteiligt den Geschädigten in aller Regel ganz erheblich.
Damit gibt es also zahlreiche Stellschrauben bei der Regulierung eines Haushaltsführungsschadens, die man nicht nur kennen muss, sondern die der Anwalt aktiv in der Regulierung bedienen können muss.
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Was tun bei dauerhaftem Zukunftsschaden?
Weitere Fallstricke ergeben sich bei der Regulierung eines dauerhaften Zukunftsschadens. Versicherer sind oftmals geneigt, den Haushaltsführungsschaden gegen Zahlung eines Pauschalbetrages abzufinden. Dieses Pauschalangebot bleibt nicht selten hinter einem ordnungsgemäß gerechneten und kapitalisierten Anspruch deutlich zurück. Ein häufiger Fehler bei der Kapitalisierung des Haushaltsführungsschadens liegt in der Anwendung einer zu kurzen Laufzeit. Regelmäßig versuchen Versicherer, den Haushaltsführungsschaden auf den Eintritt in die Altersrente zu reduzieren. Das ist jedoch in aller Regel schon deshalb falsch, weil die meisten Menschen mit Eintritt in die Altersrente trotzdem ihren Haushalt selbstständig weiter führen. Damit kann also ein Haushaltsführungsschaden nicht begrenzt werden auf den Eintritt in das Rentenalter. Es hat sich in der Regulierung eine Altersgrenze bis zum 75. Lebensjahr eingeschlichen.
Doch auch diese findet keinen ernsthaften Rückhalt in der Rechtsprechung. Im Einzelfall kann der Haushaltsführungsschaden immer noch deutlich über das 75. Lebensjahr hinaus reichen.
Immer wieder übersehen wird die Tatsache, dass auch Kinder, Schüler, Auszubildende und sogar Studenten, die im elterlichen Haushalt leben, im Verletzungsfall einen Haushaltsführungsschaden haben können. Auch hier werden jährlich -zig Tausend Euro aus Unkenntnis verschenkt.
Damit zeigt sich, dass die Regulierung eines Haushaltsführungsschadens dem darauf spezialisierten Rechtsanwalt vorbehalten bleiben sollte, wenn der Geschädigte nicht das Risiko eingehen will, zu geringe Beträge für diese einzelne Schadensersatzposition zu erhalten.
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