Haushaltsführungsschaden – Worauf kommt es an?
Der Haushaltsführungsschaden ist in der Regulierungspraxis die am häufigsten vergessene oder aber unzureichend bezifferte Einzelposition. Gerade im Falle der Kapitalisierung ist er oftmals höher als der Schmerzensgeldanspruch. Es wird um jeden 100-Euro-Schein beim Schmerzensgeld gekämpft. Beim Haushaltsführungsschaden werden aus Unkenntnis oder Nachlässigkeit oft Tausende von Euro in einem einzigen Schadensfall verschenkt.
Das ist deshalb besonders ärgerlich, weil für die Geschädigten andere Familienmitglieder, Freunde oder Verwandte unentgeltlich einspringen, damit der Haushalt in irgendeiner Form versorgt wird.
So manches vorübergehende Hilfsangebot bekommt dadurch Dauercharakter. Im Grunde kann man von einem dauerhaften Provisorium sprechen, bei dem die nächsten Angehörigen eines Unfallopfers dann mittelbar Geschädigte sind. Eine professionelle Berechnung und Regulierung dieser Schadensposition ermöglicht hier den notwendigen finanziellen innerfamiliären Ausgleich, denn die von Familienmitgliedern, Verwandten und Freunden erbrachten Haushaltsleistungen müssen entschädigt werden!
Wie wirken sich Verletzungen auf die Haushaltsführung aus?
Die Bedeutung der Schadensposition „Haushaltsführungsschaden“ ist für viele Menschen nicht vollständig greifbar.
Einfacher vorstellbar ist ein Sachschaden. Eine Vase fällt herunter, zerbricht und muss dann durch eine neue ersetzt werden.
Dagegen ist es im Haushalt nicht sofort ersichtlich, was und in welchem Umfang überhaupt ersatzfähig ist.
Die Haushaltsführung umfasst diverse unterschiedliche Aufgaben, die jeder einzelne – egal, ob Kind oder Erwachsener – kennt. Beispielsweise die Betreuung und Versorgung von Kindern sowie Haustieren, das Einkaufen (auch Online), das Kochen und spätere Aufräumen der Küche, das Ein- und Ausräumen des Geschirrspülers, die Bestückung der Waschmaschine, das spätere Trocknen, Bügeln, Legen und Verbringen der Wäsche in die Schränke, die Reinigung der Fußböden, das Staubwischen, die Gartenarbeit etc.
Wo genau entsteht also hier ein Schaden, wenn jemand verletzt ist? Diese Frage ist vermeintlich leicht zu beantworten. Der Schaden entsteht dort, wo der/die Geschädigte den Teil der Hausarbeiten nicht mehr übernehmen kann, für die er/sie vor dem Unfall verantwortlich war. Es findet also ein Vergleich der Fähigkeit zur „Haushaltsführung“ vor und nach dem Schadensereignis statt. Das macht die Sache komplex.
Im Alltag macht sich der Ausfall einer Person bereits schon dann bemerkbar, wenn man ein paar Tage krank ist und der Abwasch, die Wäsche und das Kochen plötzlich auf andere Familienmitglieder übergehen muss oder einfach für einige Zeit liegenbleibt. Aber was geschieht, wenn jemand dauerhaft schwerstverletzt ist? Wie berechnet man diesen Schadensersatz?
Detaillierte individuelle Faktenermittlung
Am Anfang steht die Frage, welche Aufgaben überhaupt im individuellen Haushalt anfallen, wie viel Zeit dafür aufgewendet wird und wer diese Tätigkeiten üblicherweise übernimmt. Neben offensichtlichen Dingen, wie der Kinderbetreuung, Kochen und Putzen liegt der casus knacksus auch hier im Detail. Das lässt sich am Beispiel des Kochens recht anschaulich darstellen. Das Kochen erfasst nämlich nicht nur das Umrühren im Topf auf dem Herd. Denn was ist davon passiert? Was passiert danach? Zunächst muss man sich überlegen, was und wie viel gekocht werden soll. In einem 1-Personenhaushalt ist dies offenkundig leichter, als bei 2, 3 oder 4 Personen, bei denen nicht nur Einigkeit über das „Was“ herrschen muss, sondern auch jedwede Allergie oder Ernährungsweise – wie Vegetarisch, Vegan, Keto etc. – beachtet werden müssen. Manchmal kommt es sogar vor, dass mehrere Alternativen zubereitet werden müssen, um den Familienfrieden nicht zu gefährden. Nachdem also die Mahlzeit bestimmt worden ist, gilt es zu prüfen, welche Lebensmittel noch vorrätig sind und welche gegebenenfalls noch eingekauft werden müssen. Erst nach dem Einkauf – der für sich genommen schon in weitere Einzelteile gegliedert werden muss – können die Lebensmittel aus dem Kühlschrank/Vorratsschrank entnommen, auf den Küchentresen/Küchentisch gelegt, verarbeitet und gekocht werden. Nach dem Kochen wird die Mahlzeit aufgetischt und gegessen. Das vor dem Essen aus dem Schrank genommene Geschirr wird im Anschluss abgeräumt, gesäubert und weggeräumt. Übriggebliebenes wird in Dosen verpackt und im Kühlschrank oder Tiefkühler gelagert.
Wenn Sie vor dem Unfall alleine für das Kochen zuständig waren, wer kocht, wenn Sie schadensbedingt ausfallen? Die Antwort ist eindeutig – jemand anderes. Denn Hausarbeit fällt immer an. Staub sammelt sich täglich, Rasen wächst weiter, Blumen müssen gegossen und gepflegt werden, insbesondere die Kinder und Haustiere müssen versorgt werden, auch wenn Sie in der Klinik sind und im Anschluss wegen der Verletzungen all das nicht mehr selbst erledigen können.
Es muss also für den Anspruch auf Ersatz des Haushaltsführungsschadens erarbeitet werden, welche Aufgaben Sie als verletzter Mensch nach dem Schadensfall nicht oder nicht mehr vollständig ausführen können. Danach ist Ihr Ausfall zeitlich zu bemessen und auszugleichen. Selbstverständlich macht es einen Unterschied, wie schwer und in welcher Körperregion eine Person verletzt ist. Wichtig ist es, die tatsächlichen Anknüpfungspunkte zu ermitteln, um den Schaden so präzise wie möglich zu erfassen. Dabei sind die individuellen Bedürfnisse Ihres täglichen Lebens ein ganz wichtiger Maßstab. Erst dadurch kann der Schaden individuell beziffert und ersetzt werden.
Wer täglich ein- bis zweimal warme Mahlzeiten zubereitet und kleine Kinder mit „Kinderessen“ und erhöhtem Wäscheaufkommen zu versorgen hat, dessen zu ersetzender Schaden ist größer, als bei einem Single mit Kantinenverpflegung, der seine Hemden und Hosen in die Wäscherei gibt.
Berechnung des Haushaltsführungsschadens
Für die Berechnung des Haushaltsführungsschadens stehen verschiedene Hilfsmittel zur Verfügung. Rechtlich geht es dabei darum, dass der Haushaltsführungsschaden nach § 287 ZPO geschätzt wird. Das bedeutet jedoch nicht, dass irgendwelche Phantasiezahlen zum Maßstab gemacht werden dürfen. Nach der Rechtsprechung ist es erforderlich, dass Geschädigte detaillierte Ausführungen dazu tätigen müssen, wie der Haushalt vor dem Unfall versorgt wurde. Das heißt also ganz konkret, dass der Mandant angeben muss, wie viel Zeit z.B. für das Einkaufen, für das Kochen, für das Wäschewaschen etc. vor dem Schadensfall verwendet wurde.
Demgegenüber ist exakt zu ermitteln, zu welchen Tätigkeiten im Haushalt der/die Geschädigte/er nach dem Schadensereignis nicht mehr in der Lage ist und welcher Zeiteinsatz darauf jeweils entfällt. Dieser Zeitfaktor wird dann in Geld ausgeglichen, indem ein Stundenverrechnungssatz für jede Stunde anfallende Hausarbeit zugrunde gelegt wird, die nicht mehr selbst ausgeübt werden kann.
038205 782220
Ernst-Thälmann-Straße 12
18195 Tessin
Unsöldstraße 2
80538 München
Hohenzollernring 57
50672 Köln
Holtenauer Straße 3
24103 Kiel
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Ändert sich die Höhe des Haushaltsführungsschadens im Laufe der Zeit?
Die Berechnung des Haushaltsführungsschadens ist ein komplexes Thema, da sich der Schadensersatzanspruch verringert, je weiter der gesundheitliche Genesungsprozess voranschreitet. Umgekehrt verhält es sich, wenn Jahre nach dem Schadensereignis weitere Verschlechterungen als Folgeschaden hinzutreten. Ebenso beeinflussen Veränderungen bei der Anzahl der Familienmitglieder im Laufe der Jahre die Höhe des Anspruchs. Wenn Kinder nach dem Schadenfalls eines Elternteils erst geboren werden, erhöht sich der Anspruch auf den Ersatz des Haushaltsführungsschadens. Umgekehrt verringert er sich, wenn erwachsen gewordene Kinder den Haushalt eines verletzten Elternteils verlassen. Auch das ist bei der Berechnung des Haushaltsführungsschadens zu berücksichtigen.
Aus diesem Grunde ermitteln wir den Haushaltsführungsschaden nach Zeitfenstern, die sich an der gesundheitlichen und familiären Entwicklung unserer Mandanten ganz individuell orientieren. An die einzelnen Zeitfenster ist jeweils eine abgestufte haushaltsspezifische Minderung der Fähigkeit zur Haushaltsführung (MdH) anzubinden.
Hierbei ist jedoch zu beachten, dass diese MdH nicht gleichbedeutend ist mit der sozialversicherungsrechtlichen MdE. Gerne versuchen Versicherer hier mit einer – inzwischen in der Rechtsprechung längst überholten – Faustformel zu agieren: Sie halbieren die sozialversicherungsrechtliche MdE und wenden das Ergebnis dann rechnerisch als haushaltsspezifische MdH an. Das benachteiligt die Geschädigten in aller Regel ganz erheblich.
Es gibt also zahlreiche Stellschrauben und Fallstricke bei der Regulierung eines Haushaltsführungsschadens. Solche Feinheiten muss Ihr Rechtsanwalt nicht nur kennen, sondern auch erkennen, um die Regulierung aktiv und in Ihrem Sinne zu beeinflussen.
Es zeigt sich also, dass die Berechnung des Haushaltsführungsschadens eine detaillierte Auseinandersetzung mit dem täglichen Leben des verletzten Mandanten erfordert.
Welche Rolle spielen statistische Durchschnittswerte zur Zeitverwendung im Haushalt?
In jüngster Zeit befasst sich die Fachliteratur unter anderem mit der Frage, ob statistische Zeitwerte in der Haushaltsführung vom Schädiger abzugelten sind bzw. ob und inwieweit ein individueller Sachvortrag des Anwalts nötig ist.
Die Gerichte vertreten dazu keine einheitliche Linie. Rechtsanwälte Schah Sedi und Schah Sedi sind professionalisiert auf beide Varianten: Wir erfassen sehr penibel Ihren Zeiteinsatz vor und nach dem Schadensfall in Ihrem Haushalt. Aber wir greifen auch auf die von Rechtsanwältin Schah Sedi im Deutschen Anwaltverlag herausgegebenen Tabellen zur Zeitverwendung im Haushalt zurück. Im Vordergrund steht dabei für uns immer die individuelle Zeitverwendung vor und nach dem Schadensereignis in Ihrem Haushalt. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein Vergleich des Zeiteinsatzes vor dem Schadensereignis mit den verbliebenen Möglichkeiten nach dem Schadensereignis nicht möglich ist. Das betrifft insbesondere Kinderunfälle. Wenn kleine Kinder verletzt werden, besteht noch kein Anspruch auf Ersatz des Haushaltsführungsschadens.
Dieser kommt erst dann zum Tragen, wenn die Kinder älter werden – spätestens jedoch wenn das Kind dann in einigen Jahren fiktiv in die Ausbildung bzw. das Berufsleben eingetreten wäre.
Hier ist ein Vergleich zwischen dem Zeiteinsatz des verletzten Kindes vor dem Unfallgeschehen und danach schlechterdings nicht möglich. In derartigen Fällen greifen wir auf statistische Durchschnittswerte zurück. Ähnlich verhält es sich auch, wenn jemand schwer verletzt worden ist, der am Schadenstag im Single-Haushalt lebte und dann einige Jahre nach dem Schadensereignis eine eigene Familie gründet. Der damals vor dem Schadensereignis im Single-Haushalt erbrachte Haushaltsführungsaufwand kann nicht mehr mit demjenigen nach Begründung einer Partnerschaft und Geburt von Kindern verglichen werden. Auch hier helfen statistische Zeitwerte.
Wir verhandeln Rentenzahlungen auf den Haushaltsführungsschaden mit einem Vorbehalt so flexibel, dass jederzeit eine Angleichung an veränderte Umstände möglich ist.
Ist es sinnvoll, den zukünftigen Haushaltsführungsschaden abfinden zu lassen?
Ja und nein … Es kommt immer auf den Einzelfall an. Wir besprechen das mit unseren Mandanten im Einzelfall und entwickeln dabei verschiedene Szenarien, wie sich die individuelle Zukunft entwickeln kann und was das jeweils für den Haushaltsführungsschaden bedeutet.
Entscheidet man sich dann für die Abfindung des Haushaltsführungsschadens, so ergeben sich hier weitere Fallstricke. Versicherer sind oftmals geneigt, den Haushaltsführungsschaden gegen Zahlung eines rechnerisch kaum nachvollziehbaren Einmalbetrages erledigen zu wollen. Ein solches Pauschalangebot bleibt nicht selten hinter einem ordnungsgemäß berechneten und korrekt kapitalisierten Anspruch deutlich zurück. Ein häufiger Fehler bei der Kapitalisierung des Haushaltsführungsschadens liegt in der Anwendung einer zu kurzen Laufzeit. Regelmäßig versuchen Versicherer die Laufzeit des Haushaltsführungsschadens auf den Eintritt in die Altersrente zu reduzieren. Das ist jedoch in aller Regel schon deshalb falsch, weil die meisten Menschen mit Eintritt in die Altersrente trotzdem ihren Haushalt selbstständig weiterführen. Damit kann also ein Haushaltsführungsschaden nicht begrenzt werden auf den Eintritt in das Rentenalter. Wir regulieren den Haushaltsführungsschaden in den meisten Fällen lebenslang.
Auch wenn mit dem Versicherer eine Rente – statt einer Abfindung – im Bezug auf den Haushaltsführungsschaden verhandelt wird, bestehen erhebliche Fehlerquellen, die sich leicht in einem hohen Fehlbetrag aufsummieren können. Vergisst der Anwalt für einen jungen Geschädigten die zukünftige Abänderbarkeit z.B. bei gesundheitlichen Verschlechterungen, Wohnortwechsel, Veränderung der Anzahl der Familienmitglieder etc. mit der Wirkung eines rechtskräftigen Feststellungsurteils schriftlich zu fixieren, dann drohen erhebliche finanzielle Nachteile für die Zukunft. In diesem Fall wäre dann eine einmal verhandelte Rente gefixt und zudem der dreijährigen Verjährung unterworfen.
Immer wieder übersehen wird die Tatsache, dass auch Kinder, Schüler, Auszubildende und Studenten, die im elterlichen Haushalt leben, im Verletzungsfall einen Haushaltsführungsschaden haben können. Auch hier werden jährlich – zig Tausend Euro aus Unkenntnis verschenkt.
Damit zeigt sich, dass die Regulierung eines Haushaltsführungsschadens dem darauf spezialisierten Rechtsanwalt vorbehalten bleiben sollte, wenn die/der Geschädigte nicht das Risiko eingehen will, zu geringe Beträge für diese einzelne Schadensersatzposition zu erhalten.
Warum wir das können, was wir machen: Unsere besondere Expertise
Wir halten überhaupt nichts davon, mit der Ermittlung des Haushaltsführungsschadens einen Arzt oder einen selbsternannten Gutachter zu beauftragen. Versicherer neigen dazu, wenn sie nicht selbst den Haushaltsführungsschaden berechnen möchten, gerne im Rahmen einer medizinischen Abschlussbegutachtung einen Arzt damit zu beauftragen, die Minderung der Fähigkeit zur Haushaltsführung (MdH) von einem Arzt „nebenbei“ bestimmen zu lassen. Woher soll der Arzt die Kompetenz haben, eine Aussage zum Haushaltsführungsschaden machen zu können, wenn er zu Hause bestenfalls selbst den Müll herunterträgt und das Kind morgens zum Kindergarten mitnimmt? Wenn eine Begutachtung zum Haushaltsführungsschaden erforderlich ist, so dürfen nur öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige dafür herangezogen werden. Sogar für Gerichte gilt, dass, wenn für gewisse Arten von Gutachten bereits Sachverständige öffentlich bestellt sind, dass dann andere Personen nur dann gewählt werden dürfen, wenn besondere Umstände es erfordern (§ 404 Abs. 3 ZPO). Das bedeutet: Wenn öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige zur Ermittlung des Haushaltsführungsschadens zur Verfügung stehen, so sind diese primär mit der Begutachtung eines Haushaltsführungsschadens zu beauftragen.
Nichts anderes gilt auch für die außergerichtliche Regulierung des Haushaltsführungsschadens.
Bei den Rechtsanwälten Schah Sedi und Schah Sedi erfolgt die Berechnung des Haushaltsführungsschadens unter der Federführung der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen Cordula Schah Sedi. Frau Schah Sedi ist die einzige von der IHK öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Ermittlung des Haushaltsführungsschadens in Deutschland, die zugleich als Rechtsanwältin tätig ist. Hier zeigt sich der immense Vorteil für unsere Mandanten in der Doppelrolle der Rechtsanwältin und öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. Unsere Kompetenz ist mehrschichtig, um so für Sie ein optimales Ergebnis bei der Regulierung Ihres Haushaltsführungsschadens zu erzielen. Das hat für Sie erhebliche finanzielle Vorteile und führt zu höheren Zahlbeträgen.
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