Die Partner unserer Kanzlei
Cordula Schah Sedi
Rechtsanwältin und Partnerin
Fachanwältin für Verkehrsrecht
Mediatorin (Hochschule Darmstadt, University of Applied Sciences)
ö.b.u.v. Sachverständige für die Ermittlung des Haushaltsführungsschadens (IHK Rostock)
Dozentin
Michel Schah Sedi
Rechtsanwalt und Partner
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Mediator (Hochschule Darmstadt, University of Applied Sciences)
André Wilk
Rechtsanwalt und Partner
Spezialist für Personengroßschäden
Wir haben unser Team um zwei hochspezialisierte Anwälte und langjährige Profis in der Per-sonengroßschadensregulierung erweitert:
Rechtsanwalt Hauke Oppermann, LL.M. und Rechtsanwalt Jan Philipp Bergmann, LL.M.
Beide sind zugleich Fachanwälte für Medizinrecht und Fachanwälte für Verkehrsrecht.
Rechtsanwalt Hauke Oppermann, LL.M.
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Rechtsanwalt Jan Philipp Bergmann, LL.M.
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Beide Rechtsanwälte sind ebenfalls Autoren und Referenten im Bereich des Personenschadens und verfügen über mehrjährige Erfahrung in der Regulierung von Personengroßschäden ausschließlich auf Geschädigtenseite.
Herr Rechtsanwalt Oppermann hat nach dem 2. juristischen Staatsexamen zusätzlich den Master of Laws im Schwerpunktbereich des Haushaltsführungsschadens erworben.
Herr Rechtsanwalt Bergmann hat nach dem 2. juristischen Staatsexamen seinen Master of Laws im Themenbereich der Bemessung des Schmerzensgeldes erworben.
Beide Fachanwälte leiten unser Büro am Standort Kiel und fügen sich aufgrund ihrer fundierten Aus- und Weiterbildung sowie der vielfältigen Fachpublikationen im Bereich des Personenschadensrechts und des Medizinrechts nahtlos in unser hochspezialisiertes Portfolio für Schwerstgeschädigte nach Unfällen und fehlerhafter medizinischer Behandlung ein.
Ihre aktuellsten Veröffentlichungen betreffen wichtige Themen des Personenschadensrechts:
- Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV) / C.H.BECK – 4/2023
„Das persönliches Näheverhältnis beim Hinterbliebenengeld nach § 844 Abs. 3 BGB“
(NZV 2023, 180) - Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV) / C.H.BECK – 5/2021
„Auf die Anforderungen an ein Angehörigenschmerzensgeld („Schockschaden“) hat die Einführung des Hinterbliebenengeldes gem. § 844 III BGB keinen Einfluss“
(NZV 2021, 263) - Gesundheit und Pflege (GuP) / Nomos – 1/2022
„Umfang des Feststellungsantrages sowie des zugehörigen Tenors hinsichtlich zukünftiger Forderungsübergänge nach eingetretenem Sach- und Personenschaden“
(GuP 2022, 38 f.) 2 - Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV) / C.H.BECK – 10/2022
„Umfang des Haushaltsführungsschadens: Stundensatz und Nichtberücksichtigung von nichtehelichem Lebenspartner sowie der Versorgung von Haustieren“
(NZV 2022, 479 ff.) 2