Kapitalisierung
NEU! Die derzeit aktuellsten Kapitalisierungstabellen auf dem Markt
KAPITALISIERUNGSTABELLEN
zur Barwertberechnung von Schadensersatzrenten nach Unfällen und Behandlungsfehlern Sterbetafel 2019/2021 Verlag C.H.BECK oHG
Abfindungsvergleiche nach Schadensereignissen erfordern die Kapitalisierung von Rentenansprüchen im Bereich materieller Schadensersatzansprüche. Bei diesem Berechnungsvorgang liefert das Werk für die beteiligten Juristen das nötige Handwerkszeug. Diese Neuerscheinung in Kombination mit 332 weiteren Tabellen in beck-online.DIE DATENBANK bietet dem Leser die jährlich aktuellen Kapitalisierungsfaktoren und führt ihn darüber hinaus Schritt für Schritt zum strategisch optimalen Kapitalisierungszins. Eintrittspflichtige Versicherer sowie Geschädigtenvertreter und Sozialversicherungsträger haben damit das derzeit umfassendste und aktuellste Werk für die Kapitalisierung zur Hand, um zügig Renten zu kapitalisieren und verschiedene Alternativen zu verhandeln.
REZENSIONEN
Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht a. D. Lothar Jaeger, Köln
Die letzten Kapitalisierungstabellen basieren auf den Sterbetafeln 2016/2018, so dass die Zeit für ein neues Arbeitsmittel mit aktuellen Tabellen gekommen war. Es war auch an der Zeit, die Tabellen zur Barwertberechnung aktuell zu erläutern und dabei den Blick auch auf die Berechnung von Schadensersatzrenten für die Rentenberechtigten, also die Geschädigten zu richten. In der Niedrigzinsphase, die nach 2008 begann und die in die Nullzinsphase überging, haben die Versicherer sich viele Jahre geweigert, überhaupt von der jahrzehntelang üblichen Rentenberechnung nach einem Zinssatz von 5% abzuweichen, wodurch den Geschädigten viele Jahre erhebliche und unwiederbringliche Nachteile entstanden sind.
Die Autoren, Frau Schah Sedi als erfahrene Anwältin und Herr Grotelüschen als Systemadministrator haben ein vollständiges und aktuelles Tabellenwerk für die Kapitalisierung von Schadensersatzrenten vorgelegt. Die Tabellen beginnen mit einem negativen Zinssatz von – 1% und sehen eine Kapitalisierung nur noch bis zu einem Zinssatz von 4% vor. Eine Rentenberechnung nach einem Zinssatz von 5% ist mit Hilfe dieses Tabellenwerkes nicht mehr möglich. Die Autoren haben dabei bewusst in Kauf genommen, dass auch die Berechnung des Kapitalwertes z.B. einer Schmerzensgeldrente mit einem Zinssatz von 5% nicht mehr erfolgen kann, obwohl die Versicherer aus dem Kapital der Schmerzensgeldrente nunmehr wieder eine höhere Rendite erzielen können, so dass bei der Verrentung des Schmerzensgeldkapitals durchaus wie immer auf einen Zinssatz von 5% abgestellt werden kann.
Für Anwälte und Richter ist es unverzichtbar, die umfangreichen Erläuterungen der Autoren zur Kenntnis zu nehmen. Immerhin ist die Autorin Schah Sedi nicht nur Fachanwältin für Verkehrsrecht, sie ist auch eine der ganz wenigen ö.b.u.v. Sachverständigen für die Ermittlung des Haushaltsführungsschadens. Anwälte und Richter, die im Zusammenhang mit einem Personenschaden auch einen Haushaltsführungsschaden geltend zu machen/zu entscheiden haben, sollten sich jedenfalls bei einem sich über einen längeren Zeitraum erstreckenden Haushaltsführungsschaden nicht auf ihre (meist nicht vorhandene) Lebenserfahrung oder Sachkunde verlassen, sondern vor einer eigenen Schätzung ein Sachverständigengutachten beantragen bzw. von Amts wegen einholen.
Obwohl eine Kapitalisierung nach § 843 Abs. 3 BGB nur dann möglich sein soll, wenn ein „wichtiger Grund“ vorliegt, ist allgemein bekannt, dass die Versicherungswirtschaft aus wirtschaftlichen Erwägungen gezwungen ist, Personenschäden schnell und vollständig abzuwickeln, also die an sich geschuldeten Renten zu kapitalisieren. Das könnte sich die Geschädigten zu Nutze machen, was die Verfasser unter IV. eingehend erläutern. In diesem Kapitel werden die Vor- und Nachteile der Kapitalisierung für den rentenberechtigten Geschädigten eingehend dargestellt. Auch die Interessen des Versicherers, seine Vorteile und Nachteile aus der Kapitalisierung werden genannt.
Besonders eindringlich schildern die Verfasser die bekannten und unbekannten Faktoren der Rentenberechnung, die schon in den Motiven zum Entwurf des BGB erwähnt wurden. Die Rente selbst, erst recht aber die Kapitalisierung der Rente ist in hohem Maße von unbekannten Faktoren abhängig. Zwar lässt sich die statistische Laufzeit der Rente aus der Sterbetafel ablesen und der für die Berechnung des Kapitals maßgebende Zinssatz kann vereinbart werden. Unbekannt aber sind u.a. viele Faktoren, aus denen sich die Höhe des individuellen Personenschadens ergibt, z.B. die künftige Entwicklung des erlittenen Gesundheitsschadens und die allgemeine gesundheitliche Verfassung des Berechtigten.
Auch die Entwicklung nach der Kapitalisierung birgt viele Risiken, insbesondere die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung, mögliche Erträge des Kapitals oder die Geldentwertung durch Inflation. Diese Aufzählung ist nicht abschließend.
Ganz entscheidend für die Barwertermittlung ist der Zinssatz, zu dem kapitalisiert wird. Dazu zählen die Verfasser eine Fülle weiterer senkender und erhöhender Faktoren auf. Der „richtige Zinssatz“ für die Kapitalisierung wird naturgemäß von den Parteien unterschiedlich gesehen. Dabei gilt:
Je niedriger der Kapitalisierungszinssatz ist, desto höher ist der Barwert der Rente, je höher der Kapitalisierungszinssatz ist, desto geringer ist der Barwert der Rente.
Aus diesem Grund waren die Versicherer auch in Zeiten der Niedrigzinsphase und der Nullzinsphase stets bestrebt, an dem seit Jahrzehnten geltenden Kapitalisierungszinssatz von 5% festzuhalten. Zu Unrecht beriefen sie sich dabei auf eine Entscheidung des BGH aus dem Jahre 19811. Die Verfasser setzen sich mit dieser Entscheidung ernsthaft auseinander und belegen, dass der Kapitalmarkt sich von der Verfassung, in der er sich 19812 befand , extrem entfernt hat. Die Entscheidung des BGH aus 1981 belegt geradezu, dass der Kapitalisierungszinssatz unter Berücksichtigung der Faktoren, die für den Ertragswert des Kapitals maßgebend sind, seit langem deutlich unter 3% liegen muss und tendenziell gegen 0% geht. Auch wenn derzeit kurzfristig und mittelfristig auch von einem im Umgang mit Kapital durchschnittlich erfahrenen Geschädigten Zinsen in Höhe von bis zu 2% erzielt werden können, sind davon Anlagekosten und Kapitalertragsteuer abzuziehen, so dass kaum ein Zinsertrag verbleibt. Hierzu führen die Verfasser eingehend und überzeugend aus, D. Rn 43 ff.
Der Frage der Dynamisierung der Rente und deren Berücksichtigung bei der Kapitalisierung ist ein eigenes Kapitel gewidmet, E. Eine Dynamisierung ist wegen Gehaltserhöhungen, Preissteigerungen, der Abgeltungssteuer und der Verwaltungskosten für das Kapital zu fordern.
Weitere Kapitel sind der Berechnung des Rentenbarwertes, der Berechnung der Leibrenten gewidmet, der Laufzeit der einzelnen Schadensersatzrenten und der Anwaltshaftung gewidmet.
An sich könnte die Haftung des Anwalts im Rahmen von Abfindungsvergleichen eine erhebliche Rolle spielen, gerade weil der auch der anwaltlich vertretene Geschädigte vielfach nicht „auf Augenhöhe“ mit dem Versicherer verhandeln kann. Klugerweise wird sich der Anwalt des Geschädigten, um einer Haftung zu entgehen, zur Berechnung des Abfindungsbetrages eines unabhängigen Sachverständigen bedienen, dessen Kosten der Versicherer nach der Empfehlung des 57. Verkehrsgerichtstages 2019 zu tragen hat. Damit alleine ist eine Haftung des Anwalts des Geschädigten noch nicht ausgeschlossen. Entscheidend ist, dass er vor dem Abschluss eines Abfindungsvergleichs seiner umfassenden Aufklärungspflicht genügt, wozu die Verfasser näher ausführen und wichtige Fundstellen benennen.
All dies zeigt, dass die Barwertberechnung von Schadensersatzrenten in Abfindungsvergleichen eine ganz entscheidende Rolle spielt. Jeder Anwalt muss sich bewusst sein, dass er sich dabei eher auf wirtschaftlichem, als auf juristischem Terrain bewegt. Nur wenn er die eingehenden Ratschläge von Schah Sedi/Grotelüschen beherzigt, wird er für seinen Mandanten einen befriedigenden Abfindungsvergleich abschließen und einen Regress vermeiden können.
1 BGH v. 8.1.1981 – VI ZR 128/79, VersR 1981, 283.
2 Im Jahre 1981 wurden für mündelsichere Papiere bei einer Laufzeit von 10 Jahren durchschnittlich 8% bis 9% Zinsen erzielt.
Richter am Oberlandesgericht Dr. Jan Luckey, LL.M., LL.M., Köln
Die Kapitalisierung – so beginnt das Vorwort des Werkes – sei aus der außergerichtlichen Regulierung „nicht wegzudenken“, und: Recht haben die Autoren, lässt sich doch ein Kapitalbetrag – also eine Einmalzahlung für alle Ansprüche eines Unfallgeschädigten auch dann, wenn diese an sich in die Zukunft gerichtet sind und daher im Prozess nur als laufende, wiederkehrende Zahlung verlangt werden können – im Regelfall nur einvernehmlich erreichen. Die Autoren betonen zugleich den praktischen Wert der Kapitalisierung: der Geschädigte kann eine hohe Kapitalsumme erhalten, auf die er sonst – bei nur monatlicher Zahlung „lange warten“ müsse, die Versicherung hat den Vorteil einer endgültigen, bilanziell klaren Erledigung eines Haftungsfalles. Umso wichtiger ist es in der Beratungspraxis, die „richtige“ Kapitalisierung zu währen und „Fallstricke“ zu vermeiden. Die Autoren, eine ausgewiesene Spezialistin für Personenschäden und ein IT-Systemadministrator, haben es sich zur Aufgabe gemacht, hier Hilfestellung zu leisten, können doch – worauf richtigerweise hingewiesen wird – Fehler einer Kapitalisierung in der anwaltlichen Beratung schnell zum Haftungsfall werden (ausführlich S. 22). Das Werk bietet hierzu ein umfassendes Portfolio gängiger Kapitalisierungstabellen (lebenslang, temporär, Kombinationsrenten), erweitert noch um die Möglichkeit, mittels eines Zugangscodes Zugriff auf weitere Tabellen in der Datenbank Beck-Online zu erhalten.
Im ersten Teil des Werkes werden die Grenzen eines Anspruchs auf Kapitalisierung (Kap. A), deren Vor- und Nachteile (Kap. B) und schließlich die entscheidenden Berechnungsparameter (C-F) ausführlich und gut verständlich dargestellt. Hervorzuheben ist, dass der „richtige“ Zinssatz eine ausführliche Betrachtung erfährt – oft unterschätzt, ist doch genau er die Weichenstellung für eine wirtschaftlich „angemessene“ Entschädigung. Unverzichtbar daher auch die Darstellung, wie Abzinsung und Rentendynamik rechnerisch sinnvoll verknüpft werden können (S. 15). Die Lektüre erhellt, warum ein hoher Zins für den Geschädigten ungünstig ist, bedeutet er doch, dass der Kapitalbetrag geringer ausfällt (S. 8). Konsequent, zugleich aber auch ungemein wertvoll ist daher, dass bei den nachfolgenden Tabellen Abzinsungen in einem Bereich von -1% bis 4% dargestellt werden, wohingegen vergleichbare Werke – zum Nachteil des Geschädigten – die Zinsdarstellung zum Teil erst bei 3% beginnen lassen. Die „Kapitalisierungstabellen“ verdienen daher einen Platz in der Handbibliothek eines jeden Personenschadensrechtlers.
02.04.2020 - Aktualisierte Kapitalisierungstabellen - Sterbetafel 2016/2018
AKTUELLE KAPITALISIERUNGSTABELLEN GRATIS ALS PDF
Seit einigen Wochen haben wir an der nächsten Auflage der Kapitalisierungstabellen gearbeitet.
Die aktuellen Ereignisse lassen es leider nicht zu, den Druck und den Vertrieb zeitgerecht und in der gewohnten Qualität umzusetzen. Bereits in ca. sechs Monaten erscheint eine neue Sterbetafel vom Statistischen Bundesamt. Aus diesem Grund haben wir uns entschlossen, die jetzt aktuellen Kapitalisierungstabellen (Sterbetafel 2016/2018) gratis als PDF bereitzustellen.
Damit ist für alle Beteiligten sichergestellt, dass trotz widriger Umstände im Äußeren die Schadensregulierung weiterhin auf einem hohen Qualitätsniveau erfolgt.
Und so funktioniert es:
Bestellen Sie einfach hier kostenfrei die aktualisierten Kapitalisierungstabellen von Schah Sedi, Schah Sedi, Wilk und Grotelüschen – Stand 03/2020.
Füllen Sie dazu Bestellformular aus und wir senden Ihnen im Anschluss die 134 Seiten umfassende PDF-Version des Buches per e-Mail zu.
15.10.2019 - Die 1. Auflage der Kapitalisierungstabellen ist da! (Sterbetafel 2015/2017)
Die von uns berechneten neuen Kapitalisierungstabellen sind die derzeit einzigen auf der Basis der aktuellen Sterbetafel des Statistischen Bundesamtes (2015/2017). Diese sind gleichermaßen für Rechtsanwälte zur Regulierung von Personenschadensansprüchen, als auch für Geschädigte geeignet. Sie sind ein unverzichtbares Arbeitsmittel für Anwälte, um haftungssicher zu arbeiten. Die Verwendung veralteter Kapitalisierungstabellen kann zur Haftung führen. Es sollten deshalb ausschließlich aktuelle Kapitalisierungstabellen der Berechnung zugrunde gelegt werden (Gräfenstein/Strunk, zfs 2019, 431; Scholten, NJW 2018, 1305; Car/Mittelstädt, VersR 2018, 1477).
Der Vorteil der neuesten Kapitalisierungstabellen für Geschädigte liegt darin, dass sie nun ohne große Mühe die vom Versicherer unterbreiteten Abfindungsergebnisse auf ihre Werthaltigkeit prüfen können. Nur wenn Geschädigte in der Lage sind, die Abfindungssumme zurückzurechnen auf den monatlichen Schadensersatzbetrag und auch den Kapitalisierungszins, der bei dem Angebot des Versicherers zugrunde liegt, können sie entscheiden, ob sie das Angebot akzeptieren können und möchten.
Ganz aktuelle Entwicklungen auf dem Kapitalmarkt (Stichwort: Strafzinsen) zwingen dazu, noch genauer bei der Kapitalisierung und dem richtigen Kapitalisierungszins hinzuschauen. Aus diesem Grunde haben sich die Autoren entschieden, den Kapitalisierungszins von – 1 % bis + 4 % in 18 Schritten auszuweisen. Nur so kann gewährleistet werden, den für den Geschädigten jeweils optimalen Kapitalisierungszins zu wählen.
Im Unterschied zu herkömmlichen Kapitalisierungstabellen haben sich die Autoren entschieden, die Kapitalisierungsfaktoren auf 4 Stellen hinter dem Komma auszuweisen. Das ermöglicht noch exaktere Ergebnisse!
Als Fachbuchautoren anderer Werke sind wir dafür bekannt, praxisnah komplexe Inhalte zu vermitteln. Das haben wir auch in dem materiell rechtlichen Teil getan, welcher dem Tabellenteil vorgeschaltet ist. Mit Hilfe einer Schritt-für-Schritt-Anleitung geben wir das Handwerkszeug als Praktiker für Praktiker für eine fachgerechte und korrekte Kapitalisierung von Schadensersatzrenten.
Auch die vom BGH seit Jahrzehnten geforderte Dynamisierung wird mit einem Praxisbeispiel verständlich erklärt. Die Erfahrung zeigt, dass in der Praxis oftmals der Dynamisierungszuschlag keine Berücksichtigung findet, weil aufseiten der Anwaltschaft Unsicherheit bei seiner korrekten Berechnung besteht. Ab jetzt kann jeder Anwalt haftungssicher mit Dynamisierung kapitalisieren!
Das Werk besteht aus zwei Teilen: den Barwerttafeln und einem einleitenden materiell-rechtlichen Teil . Hier wird auf den Kapitalisierungsanspruch nach § 843 Abs. 3 BGB ebenso wie auf die Vor- und Nachteile der Abfindung von Renten für die an der Kapitalisierung Beteiligten eingegangen. Systematisch aufgearbeitet wurden die nach der Rechtsprechung bei der Kapitalisierung zu beachtenden Faktoren einschließlich der Dynamik ebenso wie die aktuelle Literatur zum „richtigen“ Kapitalisierungszins. Thematisiert wurde die Berechnung des Abfindungsanspruches durch Heranziehung von Sachverständigen. Ein umfangreiches Kapitel widmet sich der Ent-/Haftung des Rechtsanwaltes, der für seinen Mandanten Rentenansprüche kapitalisiert.
Im zweiten Teil des Werkes befinden sich eine Vielzahl von Barwerttafeln, mit deren Hilfe ohne Aufwand eine Rente mit unterschiedlichen Zinssätzen sowohl im Verletzungs- als auch Tötungsfall kapitalisiert werden kann.
Das Buch wird ausschließlich über die Rechtsanwälte Schah Sedi und Schah Sedi Partnerschaftsgesellschaft mbB vertrieben. Nur so können die Autoren höchste Qualität für kleines Geld anbieten.
15.10.2019 - Kapitalisierungstabellen - Sterbetafel 2015/2017
zur Barwertberechnung von Schadensersatzrenten nach Unfällen und Behandlungsfehlern
Kapitalisieren Sie mit den neuen Kapitalisierungstabellen von Schah Sedi / Schah Sedi u.a. haftungssicher und holen Sie das Maximum für Ihre Mandanten heraus.
- Die derzeit einzigen Kapitalisierungstabellen auf der Basis der aktuellen Sterbetafel 2015/2017 des Statistischen Bundesamtes
- KapZins von – 1 % bis + 4 % in 18 Schritten, um die aktuellen Marktzinsen („Strafzinsen“) zu berücksichtigen
- Die einzigen Kapitalisierungstabellen mit 4 Stellen hinter dem Komma für noch exaktere Ergebnisse
- Umfangreiche Aufarbeitung der aktuellen Literatur 2018/2019 zur Höhe des KapZinses
- Von Praktikern für Praktiker: Schritt-für-Schritt-Anleitung zur richtigen Berechnung
- Dynamisierung leicht gemacht mit Praxisbeispiel
038205 782220
Ernst-Thälmann-Straße 12
18195 Tessin
Unsöldstraße 2
80538 München
Hohenzollernring 57
50672 Köln
Holtenauer Straße 3
24103 Kiel
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