Was kann ich gegen einen Mitverschuldenseinwand tun?
Wer mit schwerwiegenden Verletzungen aus einem Verkehrsunfall hervorgeht, die eine Querschnittslähmung zur Folge haben, ist besonderen körperlichen und seelischen Belastungen ausgesetzt. In der ersten Zeit nach dem Unfall geht es darum, das eigene Schicksal zu verarbeiten und sich auf die neue Situation einzustellen. Zeitgleich müssen jedoch auch alle rechtlichen Aspekte bezüglich des Unfallhergangs geklärt werden.
Im Zuge der Unfallregulierung kommt es nicht selten vor, dass die Versicherung der Gegenseite ein etwaiges Mitverschulden des Geschädigten annimmt. Mit dem sogenannten Mitverschuldenseinwand wird zu beweisen versucht, dass der querschnittsgelähmte Geschädigte durch falsches Verhalten mit zu seiner Verletzung beigetragen hat. Als falsches Verhalten wird in diesem Zusammenhang das versäumte Anlegen des Sicherheitsgurtes gemutmaßt.
Oftmals ist es schwierig, Fakten direkt oder unmittelbar nach dem Unfall zu sammeln. Der Geschädigte kann sich zum einen an den Unfall selber oftmals nicht erinnern. Ferner fehlen oftmals Zeugen, die etwas zum Anlegen des Sicherheitsgurtes sagen können. Des Weiteren sind die Notärzte vor Ort in der Regel auf die medizinische Versorgung des Verletzten konzentriert. Schließlich ist ärztlich in den Erstberichten nicht immer festgelegt, ob Gurtmarken am Körper vorhanden sind oder nicht.
Wir lesen deshalb die Arztberichte exakt durch und arbeiten mit einem Spezialteam an Unfallgutachtern zusammen. Hierdurch können wir durch technische Untersuchungen Indizien sammeln, indem die Unfälle rekonstruiert werden. Hier haben wir in sehr vielen Fällen den Mitverschuldenseinwand des Versicherers ausräumen können.
Es ist ganz wichtig, sich nicht vorschnell mit dem Versicherer auf eine Quote zu einigen. Denn wenn eine Einigung auf eine Quote erst einmal feststeht z.B. von 30 %, bedeutet dies, dass der Geschädigte von jeder Schadensposition nicht 1,00 Euro, sondern 0,70 Euro bekommt, da 30 % auf alle Schadenspositionen dann abgezogen werden. Stellen Sie sich einmal die Kosten bei einer 24h-Pflege vor, die mitunter bei 20.000 – 25.000 Euro im Monat liegt, dann sind bei 20.000 Euro und 30 % Mitverschulden dies 6.000 Euro im Monat. Dies ist ein Betrag, den keiner auf Dauer aus eigener Tasche bezahlen kann. Genau aus diesem Grund ist der Mitverschuldenseinwand extrem genau zu überprüfen.
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