Schmerzensgeld und Schadensersatz
Schmerzensgeld und Schadensersatz sind die beiden Kernpunkte, um die es bei einer Regulierung mit der Gegenseite geht. Unser Team an Spezialisten möchte Ihnen hierbei helfen, dass Sie finanziell abgesichert sind. Damit nehmen wir Ihnen die Angst vor der finanziellen Zukunft.
Es geht um Ihr Geld und Ihren Fall
Um endlich angemessene Schmerzensgeldbeträge in Deutschland Realität werden zu lassen, haben wir uns entschlossenen einen Musterprozess nach der tagessatzbasierten Schmerzensgeldmodells zu führen.
Wenn wir tatsächlich wollen, dass gerechtere Schmerzensgeldbeträge Tagesordnung werden, dann müssen wir handeln. Genau das haben wir mit dem Musterprozess getan. Das Verfahren ist beim Landgericht Berlin aktuell zum Aktenzeichen 43 O 304/12 anhängig. In dem Klageverfahren ging es um ein künstliches Kniegelenk. Die Klageforderung beläuft sich auf rund 1,1 Millionen Euro. Die Klageforderung wurde auf Basis des im Handbuch Schmerzensgeld von uns mitentwickelten Bemessungssystem erstellt. Wir sind auf die Idee gekommen, ein neues Schmerzensgeld einzuführen, weil das bisherige System ungerecht war und den Geschädigten viel zu niedrigere Schmerzensgeldzahlungen zugebilligt hat. Wir halten Sie auf dem Laufenden was bei dem Musterprozess in Berlin für ein Ergebnis zu erwarten ist.
Wir haben das Thema Schmerzensgeld aber auch beim 52. Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar 2014 aufgegriffen, wo sich die Creme de la Creme des Schadensersatzrechts traf und über dieses Thema beraten hat. Sie sehen also, dass wir als Vordenker und Vorreiter bei den Personengroßschäden uns permanent Gedanken machen, um auch verkrustete Systeme aufzubrechen und für Geschädigte noch bessere Ergebnisse zu erzielen. Dies ist unsere Aufgabe deswegen treten wir an.
Aber auch wenn sich unsere neue Schmerzensgeldberechnung, die wir entwickelt haben, noch nicht durchsetzt und wir nach dem alten System Schmerzensgelder für Sie regulieren, erzielen wir in der Regel Höchstsummen. So ist es uns aktuell vor kurzem gelungen bei einem schwerstgeschädigten Kind ein Schmerzensgeldbetrag außergerichtlich von 550.000,00 € zu erreichen, obwohl das Kind nicht bettlägerig ist, sondern sogar in die Schule geht. Wir arbeiten hier mit hochqualifizierten Ärzten zusammen, die uns täglich neue Informationen geben und denen wir auch neue Informationen geben, sodass ein Austausch stattfinden kann, um mit überzeugenden Sachargumenten den Gegner zu überzeugen. Der Gegner wird freiwillig nie höhere Schmerzensgelder zahlen, sondern nur dann, wenn er Sachargumente geliefert bekommt, die ihm zum Nachdenken anregen und ihn quasi dazu zwingen einzulenken, weil die Argumente aus medizinischer und juristischer Sicht zutreffen.
Deswegen schildern Sie uns Ihren Fall unverbindlich. Wir werden uns diesen anschauen und Ihnen eine Einschätzung geben, ob das Angebot des Versicherers, wenn ein solches vorliegt, zutreffend ist oder zu niedrig ist. Sollte noch kein Angebot des Versicherers vorliegen, übernehmen wir selbstverständlich die Bezifferung für Sie. Verschenken Sie hier keinen Euro, denn gerade beim Schmerzensgeld erleben wir immer wieder extreme Differenzen zwischen ähnlichen Verletzungen. Wir haben viele Fälle, in denen 200.000 € – 250.000 € Schmerzensgeld-Differenz von uns für unsere Mandanten erzielt wurden. Dieses Geld können Sie z.B. wieder sinnvoll einsetzen, wenn es um eine Immobilie oder den Aufbau einer neuen Existenz geht.
Der zweite Kernpunkt bei der Regulierung betrifft den Schadensersatz als solches. Auch hier arbeiten wir für Sie an einem Ergebnis, dass Sie keine Angst vor der finanziellen Zukunft haben müssen. Unsere Experten berechnen für Sie die Schadensersatzpositionen Haushaltsführungsschaden, Erwerbsschaden und die vermehrten Bedürfnisse. Am Ende wird ein Gesamtvergleich geschlossen, der von Ihnen vorher genehmigt wird. Unsere Spezialisten beraten Sie hier exakt und geben Ihnen eine Einschätzung, ob Sie den außergerichtlichen Vergleich schließen sollten oder evtl. klagen sollten.
Da wir auch einen Lehrauftrag bei der Richterakademie haben, wissen wir, was Gerichte für Schadensersatzzahlungen ausurteilen. Von daher raten wir unseren Mandanten, dass sie außergerichtlich wirklich alles versuchen, um eine Einigung zu erzielen, weil bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung in der Regel der Ausgang völlig offen ist. Dies kommt oftmals deswegen zustande, weil es in Deutschland keine Spezialkammern für Personengroßschäden gibt und mitunter Richter über hochkomplexe und extrem umfangreiche Sachverhalte urteilen sollen, obwohl sie selber nicht über absolutes Spitzenwissen verfügen.
Nutzen Sie auch deshalb hier unseren Service der kostenlosen Anfrage und schildern Sie uns Ihren Fall.