Welche Kosten können entstehen?
Sie interessiert welche Kosten entstehen? Das ist doch klar. Die Transparenz des Anwaltshonorars ist sehr wichtig. Deshalb erhalten Sie von uns vorab eine unentgeltliche Kostenabschätzung.
Sie zahlen bei uns erst, wenn der Gegner (Versicherer) leistet. Sie selber müssen also bei Beauftragung keine Vorschüsse an uns zahlen.
Und zum Schluss das Wichtigste: es fallen keine Gebühren an, die Sie nicht vorher freigegeben haben.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.