Schadensersatzzahlung in Höhe von 3,2 Millionen Euro!
Wir freuen uns und sind stolz darauf, dass wir im Januar 2018 einer schwerstverletzten Mandantin zu einer der höchsten jemals in Deutschland gelisteten Schadensersatzzahlung verhelfen konnten – und das innerhalb kürzester Zeit im Rahmen von außergerichtlichen Regulierungsverhandlungen.
Dem Schadensfall lag ein Unfall aus dem Jahre 2008 zugrunde. Nach jahrelangen vergeblichen Bemühungen von zuvor beauftragten Rechtsanwälten waren die Regulierungsbemühungen nahezu „festgefahren“ und der Fall stand – wie so häufig – kurz vor einer gerichtlichen Eskalation. Anfang des Jahres 2016 übernahmen wir den Fall, bereits im November 2017 fand das jahrelange „Martyrium“ für die schwerstverletzte Geschädigte ein Ende, in dem wir einen umfassenden Vergleich mit der Gegenseite verhandelt haben und dieser binnen kürzester Zeit sogar vom Betreuungsgericht genehmigt wurde.
Neben der Schadensersatzzahlung in Höhe von 3,2 Millionen Euro wurden zusätzlich
– ein umfassender Zukunftsschadensvorbehalt (Pflege, Betreuung, vermehrte Bedürfnisse),
– ein Steuervorbehalt,
– ein Altersrentenvorbehalt sowie
– die Erstattung unserer Rechtsanwaltsgebühren in maximaler Höhe vereinbart. Die finanzielle Zukunft unserer Mandantin ist somit umfassend abgesichert.
Das Besondere: Dieses Ergebnis erzielten wir – entsprechend unserer Philosophie – durch stringente, substantiierte und konstruktive außergerichtliche Verhandlungen mit dem Versicherer. Wie bei sämtlichen unserer Fälle waren auf unserer Seite mehrere Anwälte bei den Regulierungsgesprächen beteiligt.