Wer trägt die Kosten für meine vermehrten Bedürfnisse wie Wohnungsumbauten und Ähnliches?
Wer nach einem Unfall die Diagnose Querschnittslähmung erhält, sieht sich nach dem ersten Schock recht bald mit der Aufgabe konfrontiert, sich den neuen Lebensumständen so gut es geht anzupassen. Da die Welt auf gesunde Menschen ausgerichtet ist, stehen Betroffene im Alltag schnell vor Hürden, die ohne unterstützende Maßnahmen nicht zu bewältigen sind. Als wohl größte Beeinträchtigung wird die stark eingeschränkte Mobilität empfunden. Für den Querschnittsgelähmten geht damit meist auch eine Minderung der Erwerbsfähigkeit einher.
Diesen vermehrten Bedürfnissen kann man in Form von Mehraufwendungen gerecht werden. Diese dienen dazu, das körperliche Wohlbefinden des Geschädigten weitgehend wiederherzustellen. Zum Vergleich werden die normalen Lebensumstände eines gesunden Menschen herangezogen. Demnach wird ein Ausgleich der Nachteile bezweckt, die dem Geschädigten auf Lebenszeit entstehen. Für die Kosten vieler dieser Mehraufwendungen hat der Schädiger per Schadenersatz in Form einer Geldrente aufzukommen. Unterschieden werden wiederkehrende und einmalige ersatzpflichtige Kosten.
Wiederkehrende ersatzpflichtige Kosten
Zu den regelmäßigen Maßnahmen, die im Zuge der Erfüllung der Bedürfnisse des Geschädigten anfallen, gehören folgende Aufwendungen:
- Geänderte Ernährungsweise in Abhängigkeit der Lähmungshöhe
- Kuren, Reha & andere Hilfsmittel
Einmalige ersatzpflichtige Kosten
Neben den monatlich wiederkehrenden Leistungen gibt es auch spezielle Hilfsmittel, die nur ein- oder zweimal anzuschaffen sind, je nach Bedarf. Hierzu zählen:
- Rollstuhl inklusive Sonderzubehör
- Elektronische Schreib- & Lesehilfen
- Anschaffung oder behindertengerechter Umbau eines Fahrzeugs
- Zusatzqualifikation in Form einer Fahrprüfung für Behinderte
- Behindertengerechter Aus- bzw. Umbau von Wohnraum
- Erhöhte Heizkosten aufgrund eines veränderten Kalt-Warm-Empfindens
Insgesamt gilt es, Folgendes zu beachten: Dem Schädiger kann nur die Übernahme solcher Kosten auferlegt werden, welche die durch den Unfall erlittenen Nachteile ausgleichen und eine Lebensführung ermöglichen, die in etwa derjenigen vor dem Unfall entspricht. Die Unterhalts- und Wartungskosten eines PKWs zum Beispiel hat ein gesunder Mensch genauso wie ein körperlich beeinträchtigter Mensch zu tragen. Diese also kann der Verletzte nicht gänzlich auf den Schädiger umlegen. Sie werden stattdessen als sogenannte ersparte Aufwendungen nur zum Teil vom Schädiger übernommen. Gerade bei den Umbaukosten eines Pkw´s und den Umbaukosten eines Hauses sind Spezialkenntnisse aus der Rechtsprechung notwendig, weil hier vieles umstritten ist.
Bei weiteren Fragen oder Unsicherheiten zum Thema stehen Ihnen unsere Anwälte der Partnerschaftsgesellschaft Schah Sedi & Schah Sedi jederzeit zur Verfügung.