Welche Schadensersatzansprüche habe ich und wie kann ich diese geltend machen?
Kommt es zu Schädigungen des Rückenmarks – aufgrund eines Unfalls – handelt es sich um eine Querschnittslähmung. Liegt der Fehler beim zuständigen Arzt oder Krankenhaus, z.B. aufgrund eines groben Behandlungsfehlers, haftet die Klinik für die Folgen. Hier kann der Betroffene Schadensersatzanspruch und Schmerzensgeld geltend machen. Das Schmerzensgeld gilt dabei als eine Art Wiedergutmachung für die erlittenen Beeinträchtigungen, wohingegen der Schadensersatz auf einen Ausgleich der Kosten abzielt, die Ihnen als Betroffener durch die fehlerhafte Behandlung entstanden sind. Somit können Patienten sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit dem Unfall stehen, vom Verursacher einfordern.
Welche Behandlungsfehler können vorliegen?
Wenn Patienten ihren Behandlungsverlauf überprüfen lassen, stoßen sie auf mögliche Behandlungsfehler. Unter anderem kann ein Befunderhebungs-, Diagnose-, Therapie- oder ein Organisationsfehler bei der Behandlung vorliegen. So wurden entweder medizinisch gebotene Befunde unterlassen, ein vorliegender Befund falsch interpretiert, eine entsprechende Behandlungsmethode nicht korrekt angewendet oder hygienische sowie apparative Standards nicht gewahrt. Falls ein Behandlungsfehler festgestellt wird, gibt es mehrere Möglichkeiten, wie mit dem Ergebnis weiter verfahren werden kann.
Folgende Schadenersatzleistungen können geltend gemacht werden:
- Schmerzensgeld
- Anwalts- & Gerichtskosten
- Unterhaltskosten
- Fahrt- & Pflegekosten
- Haushaltsführungsschaden
- Mehraufwendungen
- Entgangener Gewinn
- Verdienstausfall
- Schmerzensgeldrente
Jedoch entsteht ein Schadensersatzanspruch nur dann, wenn dem verantwortlichen Arzt ein Behandlungsfehler nachgewiesen werden kann und durch diesen Fehler ein Gesundheitsschaden beim Patienten eingetreten ist (sogenannte Beweislastumkehr).
Verhalten im Schadensfall
Der Umfang des bereits eingetretenen oder sich entwickelnden Schadens sollte genau dokumentiert werden. Dazu gehören körperliche und psychische Beschwerden, vor allem auch Beeinträchtigungen in Beruf und Alltag. Darüber hinaus sollte festgehalten werden, wie hoch der Pflegebedarf durch Angehörige, die Zuzahlungen, Fahrtkosten und der Mehraufwand an Heizungs- sowie Stromkosten betragen. Betroffene sollten ein sogenanntes Gedächtnisprotokoll, das Namen von Zeugen und Fotos von sichtbaren Schäden enthält, entwerfen.
Sie sind Betroffener eines Behandlungsfehlers? Wenden Sie sich hierfür an einen spezialisierten Anwalt im Bereich Arzthaftungsrecht. Dieser kann medizinische Gutachten einholen, Behandlungsunterlagen aufarbeiten und Schadensersatzansprüche geltend machen.
Alles Gute.
M. Schah Sedi
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Mediator (Hochschule Darmstadt, University of Applied Sciences)