Seit Jahrzehnten ist unsere Kanzlei auf die außergerichtliche Regulierung von Schmerzensgeld und Schadensersatz für schwerstverletzte Menschen spezialisiert. Wir vertreten ausschließlich Geschädigte, nie die Versichererseite. Dabei arbeiten wir nach dem Vier-Augen-Prinzip mit einer Erfolgsquote von 95%. Als Autoren zahlreicher Fachbücher sowie Dozenten u.a. an der Medizinischen Hochschule Brandenburg geben wir unser Expertenwissen weiter.
Erfolg ist planbar
Am Anfang hören wir unseren Mandanten und ihren Familien aufmerksam zu: Wie sah das Leben vor dem Schadensereignis aus? Was war der Plan? Wieviel ist davon jetzt nicht mehr realisierbar? Wo muss umgedacht werden? Was braucht es, um das Leben mit den verbliebenen physischen und psychischen Möglichkeiten neu und lebenswert auszurichten? Das Ergebnis dieser gemeinsamen Überlegungen bestimmt unser Handeln. Daraus entwickeln wir das Schmerzensgeld, den Erwerbsschaden, den Haushaltsführungsschaden, den Pflege- und Betreuungsbedarf sowie alle weiteren sonstigen vermehrten Bedürfnisse.
Ziel ist es, neben einem angemessenen und menschenwürdigen Schmerzensgeld eine dauerhafte finanziell auskömmliche Versorgung unserer Mandanten für den Rest ihres Lebens sicherzustellen.
Wir übersetzen Schicksale in Rechtsansprüche und regulieren so hohe Entschädigungssummen, dass eine lebenslange finanzielle Absicherung für unsere Mandanten gewährleistet ist.
Individuelle Strategien für beste Regulierungsergebnisse
Unsere juristischen Experten erarbeiten im Team eine individuelle Strategie, um in Ihrem Fall auf dem kürzesten Weg ein exzellentes Regulierungsergebnis zu erzielen. Dabei ist der kürzeste Weg nicht immer der schnellste Weg, aber er ist derjenige, der Irrwege und Umwege ausschließt. Wir bestimmen den roten Faden in der Regulierung und lassen uns nicht zum Spielball des Versicherers machen. Wir besprechen regelmäßig Ihren Fall mit unseren juristischen Experten, wobei ohnehin immer zwei Anwälte Ihren Fall bearbeiten. Flankierend geben im Team alle anderen Juristen jeweils ihr Spezialwissen mit in die strategischen Überlegungen hinein, um so beim Versicherer mit der nötigen Durchsetzungskraft aufzutreten.
Gründliches Aktenstudium
Wir lesen sehr gründlich sämtliche medizinischen Befundunterlagen und die staatsanwaltschaftliche Ermittlungsakte. Beides ist wesentlich, um den Sachverhalt vollumfänglich juristisch bewerten zu können, insbesondere, wenn Ihnen ein Mitverschulden vorgeworfen wird. Oft ergeben sich aus Ihren Verletzungen, den Beschädigungen am Unfallfahrzeug und den Feststellungen der Polizei vor Ort Anhaltspunkte, um ein evtl. vom Gegner eingewandtes Mitverschulden stark zu minimieren oder auf Null zu setzen. Gerne bringen Versicherer Einwände „ins Blaue“, die jedoch nur schwer zu widerlegen sind, wenn die Polizei vor Ort nicht akribisch ermittelt hat, was leider häufig genug der Fall ist. Nötigenfalls beschaffen wir in unserem Expertennetzwerk ein unfallanalytisches Gutachten, was den korrekten Unfallhergang wiedergibt.
Das kann im Einzelfall den Mitverschuldenseinwand massiv drücken. Bedenken Sie, jedes Prozent zu Unrecht zugrunde gelegtes Mitverschulden führt z.B. in der Pflege langfristig zu einer massiven finanziellen Unterdeckung und bringt Sie in die Gefahr, irgendwann nicht mehr zu Hause versorgt werden zu können, weil Sie es nicht mehr schaffen, die finanzielle Lücke quer zu finanzieren. Bei diesem sogenannten Haftungsgrund – also dem prozentualen Anteil der Haftung des Gegners – darf man nicht leichtfertig sein.
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Sorgfältige Erarbeitung Ihres Verletzungsbildes
Oft schildern uns Mandanten, dass die Arztberichte nicht alle Verletzungen und Verletzungsfolgen beinhalten oder diese falsch wiedergegeben sind. Wir holen dann ergänzende medizinische Stellungnahmen ein und setzen Ihr Schicksal damit in ein korrektes Bild. Selbstverständlich unterstützen wir Sie bei der bestmöglichen medizinischen und rehabilitativen Versorgung durch unser Expertennetzwerk. So erhalten Sie z.B. Zugang zu diagnostischen Verfahren, die nicht allen gesetzlich Versicherten ohne Weiteres zur Verfügung stehen.
Ganz wichtig in diesem Zusammenhang sind die Dauerschäden und Folgeschäden. Gerade im Schmerzensgeld müssen diese nach der Rechtsprechung bereits am Tage der Regulierung des Schmerzensgeldes mit eingepreist werden, obgleich man nicht weiß, zu welchen Folgeschäden es zukünftig kommen kann.
Um Ihnen die Möglichkeit eines weiteren Schmerzensgeldes bei Eintritt erheblicher Verschlechterungen zu geben, formulieren wir medizinisch sehr exakte Folgeschäden, für die wir ein zukünftiges Schmerzensgeld konkret vorbehalten – mit maximalem Verjährungsschutz.
In unseren diversen Fachpublikationen haben wir die Maßstäbe für höhere Schmerzensgelder definiert. Wir setzen uns für höhere, gerechtere und menschenwürdige Schmerzensgelder ein. Diese waren in der Vergangenheit viel zu niedrig bemessen. Das von uns mitentwickelte taggenaue Bemessungssystem für das Schmerzensgeld ist bis zum BGH hochprozessiert worden.
Besondere Expertise der ö.b.u.v. SV für die Ermittlung des Haushaltsführungsschadens (IHK) in Ihrem Fall inclusive
Im Bereich des Haushaltsführungsschadens geht es darum, die Mehrbelastung der übrigen Familie vollständig monetär auszugleichen. Dafür haben wir in Zusammenarbeit mit dem Statistischen Bundesamt punktgenaue Zeiterhebungen für alle Verrichtungen in der Haushaltsführung erstellt und im Anwaltverlag veröffentlicht. Diese Tabellen sind bundesweit gerichtlich anerkannt. Rechtsanwältin Cordula Schah Sedi ist eine von drei in Deutschland zugelassenen ö.b.u.v. Sachverständigen für die Ermittlung des Haushaltsführungsschadens (IHK). Ihre Expertise findet sich in jeder Schadensbezifferung, die unser Haus verlässt.
Individuelles Pflegekonzept für die Versorgung zu Hause
Unsere schwerstgeschädigten Mandanten benötigen individuelle Versorgungskonzepte in Bezug auf ihre Pflege und Betreuung. Diesen Bedarf erarbeiten wir gemeinsam mit spezialisierten Dienstleistern im Bereich des Personenschadensmanagements. Diese werden auf unsere Veranlassung und auf Kosten des Versicherers beauftragt. Am Ende entsteht ein Modell, in dem, neben der Grundversorgung aus der gesetzlichen Sozialversicherung, erhebliche Zahlungen vom gegnerischen Haftpflichtversicherer die Rundumversorgung unserer Mandanten Monat für Monat sicherstellen.
Oft setzen wir hier eine monatliche Rente zwischen 30.000,00 € und 60.000,00 € durch, um den persönlichen Versorgungsbedarf durch Pflegekonzepte in der Häuslichkeit abzusichern. Diese Konzepte erarbeiten wir schon zu einem sehr frühen Zeitpunkt, nämlich bevor Sie aus der Reha nach Hause entlassen werden, damit Sie von Anfang an bestmöglich versorgt sind und Ihre Familie externe Unterstützung bekommt.
Rechtzeitige Sicherstellung eines behinderungsbedingten Umbaus
Wir erarbeiten vor Ort mit dem Case-Manager eines beigezogenen Rehabilitationsdienstleisters erforderliche Umbauten in der alten bzw. neuen Wohnung und verhandeln die dafür notwendigen Kosten beim gegnerischen Haftpflichtversicherer. Das neue Wohnkonzept erstellen wir nach Möglichkeit ebenfalls bereits dann, wenn Sie selbst noch in der Klinik sind.
Es nützt Ihnen nichts, wenn Sie vom Fahrdienst der Rehaeinrichtung in Ihre Wohnung gebracht werden, dort aber nicht duschen können und wegen der Treppen das Haus nicht verlassen können oder aber nicht vom Erdgeschoss ins Obergeschoss und umgekehrt gelangen können. Gerade wenn sich Schlafräume und Wohnräume auf unterschiedlichen Ebenen befinden, sind Sie ohne vorherigen Umbau in der eigenen Wohnung „gefangen“.
Realisierung Ihres neuen speziell umgebauten Fahrzeugs
Außerdem planen wir mit Ihnen und externen Pkw-Umbauspezialisten rechtzeitig die Anschaffung und Ausstattung eines neuen Autos. Im Vordergrund stehen Ihre Wünsche und Bedürfnisse. Oft zeigen sich Bedürfnisse erst bei der Nutzung, wenn man die Anschaffung nicht mit Fachleuten geplant hat. Ihr Erfahrungs- und Wissensschatz ist unverzichtbar. Unsere Aufgabe ist es, beim Versicherer die nötigen finanziellen Mittel für die Realisierung bereitstellen zu lassen, sodass eine Vorfinanzierung durch Sie nicht erforderlich ist.
Unterstützung bei der Wiedereingliederung ins Arbeitsleben
Wenn Ihre Verletzungen es zulassen, dass Sie wieder eine Arbeit aufnehmen können, erstellen wir mit Ihnen und einem externen Rehabilitationsdienst ein Machbarkeitsprofil. Hier stehen Ihre Wünsche und Möglichkeiten im Vordergrund. Ihr Leistungsvermögen wird professionell eingeschätzt, bevor ein neuer Arbeitsplatz gesucht wird oder der alte Arbeitsplatz ggf. so umgestaltet wird, dass Sie problemlos mit Ihren Verletzungen den beruflichen Anforderungen gewachsen sind.
Finanzielle Absicherung für schwerst geschädigte Kinder
Schwerst geschädigte Kinder liegen uns besonders am Herzen, denn sie sind keine kleinen Erwachsenen. Hier stehen ganz andere Ansprüche und Prioritäten im Vordergrund. Sehr anspruchsvoll ist die Regulierung eines Erwerbsschadens, wenn geschädigte Kinder erwachsen werden und niemals einen Beruf ergreifen können.
Wir erarbeiten dann kreativ und fundiert die berufliche Karriere, die sich ohne den Unfall höchstwahrscheinlich entwickelt hätte. Damit steht den jungen Erwachsenen von Anfang an eine monatliche Rente zur freien Verfügung, die einem Arbeitseinkommen ohne Unfall entspricht.