Die anwaltliche Beratungspflicht zu Beginn des Mandats und vor Abschluss eines außergerichtlichen Abfindungsvergleichs unter besonderer Berücksichtigung des Personenschadens.
Die anwaltliche Beratungspflicht zu Beginn des Mandats und vor Abschluss eines außergerichtlichen Abfindungsvergleichs unter besonderer Berücksichtigung des Personenschadens.