Hinterbliebenengeld: Die Dauer einer Beziehung ist für den Anspruch nach § 844 Abs. 3 BGB unerheblich, beeinflusst aber die Entschädigungshöhe. Eine dreimonatige Liebesbeziehung kann als besonderes Näheverhältnis anerkannt werden.
Hinterbliebenengeld: Die Dauer einer Beziehung ist für den Anspruch nach § 844 Abs. 3 BGB unerheblich, beeinflusst aber die Entschädigungshöhe. Eine dreimonatige Liebesbeziehung kann als besonderes Näheverhältnis anerkannt werden.