Erwerbsschaden
Juristen sind keine Ärzte

Juristen sind keine Ärzte

Lesenswerter Beschluss des BGH zum Verzicht auf Einholung eines

Sachverständigengutachtens

Der BGH verdeutlicht in seinem Beschluss vom 12.02.2024 (Az.: VI ZR 283/21), dass Gerichte bei der Beurteilung einer Frage, die Fachwissen voraussetzt, nur dann auf die Einholung eines Sachverständigengutachtens verzichten dürfen, wenn sie über eigene besondere Sachkunde verfügen. Erforderlich sei hierfür jedoch ein entsprechender Hinweis an die Parteien. Insbesondere dürfe sich ein Gericht nicht einfach eigenständig über ärztliche Atteste hinwegsetzen.

Speziell im medizinischen Bereich ist das Vorliegen tatsächlicher Fachkunde bei Juristinnen und Juristen (trotz langjähriger Erfahrung in entsprechenden Mandaten) nicht mit dem einer Ärztin oder eines Arztes vergleichbar. Letztlich sind wir auf die Arbeit von vertrauenswürdigen Sachverständigen angewiesen. Diese Sachkunde einzuholen und zu nutzen ist in Mandaten im Verkehrsrecht und in der Regulierung von Personengroßschäden zwingend.

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