Erwerbsschaden
Erwerbsschaden beim Kinderunfall

Erwerbsschaden beim Kinderunfall

Der BGH hat in seinem Urteil vom 05.10.2010 (Az.: VI ZR 186/08) die Anforderungen an die Darlegung der voraussichtlichen beruflichen Entwicklung eines Kindes aufgezeigt.

Wie ein substantiierter Vortrag für die berufliche Zukunftsprognose einer Jugendlichen aussehen kann, zeigt die Entscheidung des Kammergerichts Berlin vom 23.08.2023 (Az.: 25 U 141/19).

Die Klägerin besuchte zum Unfallzeitpunkt die elfte Klasse eines Gymnasiums und gab an, Medizin studieren zu wollen. Neben der ausführlichen Darstellung diverser Anknüpfungspunkte, machte der Senat deutlich, dass allein die Schulnoten der Klägerin, die sich zwischen 2 und 3 bewegten und daher für den Numerus Clausus im Fach Medizin nicht ausreichen würden, für sich genommen kein ausreichender Anhaltspunkt ist, eine fiktive Karriere als Medizinerin zu verneinen.

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