Erwerbsschaden
Die Regulierung von einem Personengroßschaden ist deutlich komplexer, als viele Kollegen annehmen.

Die Regulierung von einem Personengroßschaden ist deutlich komplexer, als viele Kollegen annehmen.

Neben der richtigen Berechnung der vier großen Positionen (Schadensersatz, Haushaltsführungsschaden, Erwerbsschaden und vermehrte Bedürfnisse) muss immer auch an die Vereinbarung von Zukunftsvorbehalten – gerade im Bereich des Steuer- und Rentenschadens – gedacht werden. Insbesondere die richtige Kapitalisierung und Dynamisierung von Beträgen im Bereich des Dauerschadens ist enorm wichtig. Die Bereiche Pflege- und Betreuungsbedarf werden häufig gar nicht bedacht – mit gravierenden Folgen für den Geschädigten.

Wir versuchen für jeden Mandanten schnellstmöglich bei dem Versicherer die Hinzuziehung eines Reha-Dienstleisters zu erwirken, denn nur so ist garantiert, dass der Geschädigte die optimale Versorgung erhält.

Die aufgezeigten Erkenntnisse kommen meist erst während der Bearbeitung der Mandate. Aus diesem Grund besteht unsere Mandantschaft zu über 80 % aus „Wechslern“, die wir von Kollegen übernehmen. So auch in einem aktuellen Fall, bei dem der Geschädigte von 2011 bis 2022 durch Kollegen vertreten wurde. Bis zu unserer Übernahme im Jahr 2022 wurden von Seiten der Versicherung 130.000,00 € reguliert und ein abschließendes Angebot über 850.000 € inklusive Pflege und ohne Vorbehalte unterbreitet. Nach intensiven Verhandlungen und einem mehrstündigen Regulierungsgespräch konnten wir für unsere Mandantschaft eine Abfindungszahlung in Höhe von 1.927.678,94 € zzgl. Steuervorbehalt, separate Pflegekosten (mit 100.000 € bevorschusst-Termin mit dem Reha-Dienst im Januar) und einen Vorbehalt für die vermehrten Bedürfnisse vereinbaren.

Weitere relevante Themen