Nicht nur für alle Kollegen, die mit der Regulierung von Personenschäden befasst sind von Interesse, hier ein Schlaglicht auf die Entscheidung des BGH vom 02.12.2008 – VI ZR 312/07 – zum ewig aktuellen Thema der Verjährung von Schadensersatzansprüchen:
„Erfüllt der Schädiger Einzelansprüche des Geschädigten, so liegt darin eine Leistung auf den Gesamtanspruch, durch die auch dessen Verjährung unterbrochen … bzw. neu begonnen wird …“