Deutschlands spektakulärster Fall von Schah Sedi und Schah Sedi abgeschlossen
Sachverhalt
Die Mandantin war nach einem Autounfall schwerst verletzt. Sie sitzt seitdem im Rollstuhl und bedarf Zeit ihres Lebens professioneller Pflege. Die Mandantin war zunächst bei einem anderen Anwalt. Nach 7 Jahren Rechtsstreit mit dem Versicherer und einer geforderten Summe von insgesamt 7,25 Millionen Euro Schadensersatz sprach das Landgericht Hamburg der Mandantin 430.000,00 € Schmerzensgeld zu mit einer monatlichen Rente. Nachdem die Berufung eingelegt war, wechselte die Mandantin zu uns mit der dringenden Bitte diesen Fall nicht weiter gerichtlich zu klären, sondern außergerichtlich zu erledigen. Die Fronten waren bis dato durch das Einschalten von Presse, Fernsehen, Funk und über das Internet sowie durch den Gegendruck des Versicherers so verhärtet, dass der Weg zunächst aussichtslos erschien.
Es packte uns der Ehrgeiz auch den bis heute spektakulärsten Fall Deutschlands außergerichtlich zu lösen, damit im Interesse der Mandantin endlich Ruhe und Zufriedenheit eintritt und als Ziel die Mandantin in ihrer Existenz und ihrer Pflege abgesichert ist. Wir trafen uns mehrmals mit den höchsten Repräsentanten des Versicherers und konnten nach harten und zähen Verhandlungen erreichen, dass die Mandantin die Ansprüche aus der Vergangenheit absolut zufrieden reguliert bekam und insbesondere für die Zukunft abgesichert ist. Am Ende wurde der Fall komplett außergerichtlich gelöst. Alle relevanten Schadensersatzpositionen und vor allem die Pflege wurden optimal geregelt.
Was wir für Sie tun:
Selbst die schwierigsten Fälle, in denen die Mandanten schicksalhaft schwerst geschädigt sind, sind für uns eine Herausforderung, auch wenn sich hier die Fronten durch Presse, Fernsehen und Rundfunk verhärtet haben. Ganz wichtig hierbei ist immer die zentrale Frage, was will der Mandant/die Mandantin erreichen und wie kommen wir gemeinsam dorthin. In der Mehrzahl der Fälle ist das Ziel außergerichtlich viel eher zu erreichen als in einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Da im Rechtsstreit
grundsätzlich alles bestritten wird und durch die langen Laufzeiten bei Gericht und den häufigen Dezernatswechsel viel Zeit vergeht, ist die außergerichtliche Regulierung der Königsweg. Des Weiteren gibt es in der Regel bei Gericht keine Spezialkammern für Personengroßschäden, sodass am Ende evtl. auch ein Richter über Ihr Schicksal entscheidet, der kein Top-Spezialist auf dem Gebiet des Personengroßschadens ist.
Das sagen die Mandanten
Die Mutter der Mandantin war mit dem von uns erreichten außergerichtlichen Vergleich so zufrieden, dass sie uns ein Dankesschreiben schickte mit folgendem Inhalt:
„Sehr geehrte Frau Schah Sedi,
sehr geehrter Herr Schah Sedi,
meine Tochter und ich möchten uns auf diesem Wege noch einmal recht herzlich bedanken. Eine lange gerichtliche Auseinandersetzung über mehrere Jahre mit dem Versicherer nach dem Verkehrsunfall meiner Tochter konnte von Ihnen durch einen Vergleich zum erfolgreichen Abschluss geführt werden.
Ihre Arbeitsweise war gekennzeichnet von hoher Kompetenz, Menschlichkeit und großem Verhandlungsgeschick. Ihr Besuch in unserem Hause, die ausführliche Besprechung über die anstehenden Schritte haben meiner Tochter und mir Vertrauen und Zuversicht gegeben, dafür sind wir sehr dankbar. Am Ende stand ein Vergleich, der alle von uns gewünschten Punkte erfüllte und somit ein erfolgreicher Abschluss der Auseinandersetzung. Meine Tochter hat jetzt endlich die Möglichkeit mit dem Unfallereignis abzuschließen und sich auf ein neues Leben einzustellen. Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Erfolg und verbleiben mit freundlichem Gruß.“
038205 782220
Ernst-Thälmann-Straße 12
18195 Tessin
Unsöldstraße 2
80538 München
Hohenzollernring 57
50672 Köln
Holtenauer Straße 3
24103 Kiel
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Prozessieren Sie nicht 15 Jahre, denn das ist verlorene Lebenszeit
Sachverhalt
Der Mandant war aufgrund eines Unfalls schwerst geschädigt mit einer hohen Querschnittslähmung mit Pflegestufe 3. Bevor er zu uns wechselte, hatte er 15 Jahre zusammen mit anderen Kanzleien vor Gericht prozessiert. Immer noch ohne Ergebnis waren das Schmerzensgeld, der Haushaltsführungsschaden, der Erwerbsschaden sowie die Pflege. Seine Mutter pflegte den Mandanten in der gesamten Zeit und sie hatte nicht einmal Urlaub in 15 Jahren genommen. Wer hätte sich um ihren Sohn kümmern sollen? Zum Schluss war die Sache beim Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg anhängig, als der Mandant seinen gesamten Mut zusammenfasste und zu uns wechselte. Wir haben das Ruhen des Verfahrens bei Gericht beantragt und den Fall außergerichtlich mit dem Versicherer beendet. Es fanden 3 harte jeweils 6 -7 stündige Regulierungsgespräche statt, in denen es zudem noch um den Einwand der Deckungssummenüberschreitung ging. Wir konnten jedoch durch
unsere Spezialisten diesen Einwand des Versicherers entkräften. Am Ende wurde ein Vergleich geschlossen, in dem das Schmerzensgeld, der Haushaltsführungsschaden, der Erwerbsschaden und insbesondere die Pflege und die Umbaukosten des Hauses für die Vergangenheit komplett zur vollsten Zufriedenheit des Mandanten geregelt wurden. Auch konnte eine Rentenlösung für die Zukunft verhandelt werden, die unserem Mandanten jegliche Angst vor der finanziellen Zukunft genommen hat. Anschließend wurde der Vergleich gerichtlich protokolliert, sodass der Fall binnen eines Jahres abgeschlossen werden konnte.Am Ende war es sogar so, dass der Mandant aus dem Regulierungsergebnis wieder so viel Lebensmut zog, dass er sich verlieben konnte – trotz seines Handicaps. Er heiratete und lud uns zu seiner Hochzeit ein. Dies sind die Momente eines Anwaltes, in denen wir selber unendlich glücklich und dankbar sind.
Kernaussage/Botschaft
Gehen Sie gleich zum Spezialisten für Personengroßschäden, denn dann kann es nicht erst zu einer 15-jährigen Gerichtsodyssee kommen. Nutzen Sie unser Netzwerk, welches wir über Jahrzehnte aufgebaut haben. Wir kennen fast alle trickreichen Facetten der Sachbearbeiter beim Versicherer. Je nach Typ Mensch müssen Sie als Anwalt in den Regulierungsgesprächen unterschiedlich reagieren. Wir haben uns außergerichtlich auf diese
Regulierungsgespräche spezialisiert, um für die Mandanten „endlich“ einen Abschluss in ihrer Angelegenheit zu erreichen, den sie bei Gericht niemals in dieser Form erreicht hätten.
Lesen Sie den Fall „11 Monate nach Unfall den Umbau fertig und die 24-Stunden-Pflege geregelt.“
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80538 München
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11 Monate nach dem Unfall den Umbau fertig und 24h-Pflege geregelt
Sachverhalt
Die Mandantin hatte eine Querschnittslähmung unterhalb C4 nach einem Verkehrsunfall. Es lag hier kein Anwaltswechsel vor, sondern die Mandantin schaltete gleich die Kanzlei Schah Sedi und Schah Sedi ein, sodass wir von Anfang an die richtigen Weichen stellen konnten. Deshalb gelang uns auch das Ergebnis, dass nach 11 Monaten der gesamte Fall abgeschlossen war inklusive Umbau des Hauses, Umrüstung Pkw und Regelung der
24h-Pflege. Die Mandantin hatte die Pflegestufe 3+ und einen GdB von 100 % mit allen Merkzeichen. Sie war komplett auf die Pflege angewiesen und konnte in ihrem alten Haus nicht mehr wohnen. Die Vergangenheit wurde abgefunden und für die Zukunft eine monatliche Rente mit dem Versicherer reguliert, so dass es keine finanzielle Unterdeckung mehr gab.
Was wir für Sie tun:
Dieser Fall zeigt, was wir für Sie tun können, wenn Sie gleich zu einem Profi gehen, da wir hier von Anfang an die Weichen richtig stellen konnten und entsprechend die Zeit genutzt haben, wo die Mandantin in Kliniken und Rehaeinrichtungen war. So konnten wir parallel schon ein Umbaukonzept erarbeiten und umsetzen, so dass die Mandantin bei der Rückkehr in die Häuslichkeit mit ihrem Rollstuhl in das umgebaute Haus hineinfahren konnte und dort jetzt ihren Lebensmittelpunkt hat. Ferner wurde zusammen mit den Rehaberatern ein Pflegekonzept auf der Basis eines Arbeitgebermodells konzipiert. Alle weiteren
Schadenspositionen, wie Schmerzensgeld, Erwerbsschaden, Haushaltsführungsschaden und vermehrte Bedürfnisse wurden ebenfalls außergerichtlich schnellstmöglich reguliert, so dass die Mandantin sich jetzt voll und ganz auf ihre geänderte Situation einstellen kann und nicht kostenbare Zeit im Streit mit dem Versicherer verliert. mit dem Versicherer streiten muss. Berücksichtigt man bei den Wechselmandaten die lange Laufzeit seit dem Unfall, zeigt dieser Fall, wie es auch anders gehen kann, wenn der Mandant gleich eine Spezialkanzlei für Schwerstgeschädigte mit seinem Fall beauftragt.
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525.000,- € Schmerzensgeld außergerichtlich
Sachverhalt
Die Mandantin erlitt bei einem Verkehrsunfall ein schweres Schädelhirntrauma mit subduralen Blutungen und weiteren Frakturen, infolgedessen sie aus dem Wachkoma nicht mehr erwachte.
Es gelang uns bereits 3 Monate nach der Schmerzensgeldbezifferung
mit dem Haftpflichtversicherer eine außergerichtliche Einigung darüber zu erzielen. Wir sind mit zwei Anwälten beim Versicherer vor Ort gewesen und haben außergerichtlich dort verhandelt. Es gelang uns in nur einem einzigen Termin ein Schmerzensgeld von 525.000,- € zu erreichen.
500.000,- € Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall außergerichtlich
Sachverhalt
Die Mandantin hatte nach einem Verkehrsunfall (Überrolltrauma) eine komplexe Beckenverletzung (instabile Beckenverletzung mit ausgedehnter Weichteilverletzung im Bereich Becken, Rücken, Bein und Rektum). Es lag eine Kompartementspaltung beider Beine vor. Die Mandantin ist auf den Rollstuhl angewiesen.
Was wir für Sie tun:
Auch in diesem Fall konnten wir in kurzer Zeit außergerichtlich ein Schmerzensgeld von 500.000,- € für unsere Mandantin regulieren. Ferner wurde ein umfangreiches Pflegekonzept erarbeitet, bei der die Familie integriert wurde, sodass auch die Pflege abgesichert wurde. Die Mutter ist nun angestellt bei ihrer Tochter. Schließlich ist ein umfänglicher Zukunftsschadensvorbehalt
vereinbart worden, weil die Mandantin noch sehr jung ist. Da wir uns auf die außergerichtliche Regulierung von Personengroßschäden spezialisiert haben, zeigt auch dieser Fall, dass hohe Schmerzensgeldzahlungen ohne Gericht möglich sind, wenn der Anwalt auf Klaviatur der Schadensersatzansprüche spielen kann.