Unfallarten

Pkw-Unfall

Die Unfallstatistik für das erste Halbjahr 2011 sieht so aus, dass es 182.800 Verletzte und 1.809 Tote auf Deutschlands Straßen gab. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies leider kein Rückgang, sondern eine Zunahme. Statistisch gesehen sind hierbei die Pkw-Unfälle mit Sach- und Personenschaden die am häufigsten vorkommende Unfallart. Von daher haben wir uns als spezialisierte Kanzlei für Personen- und Sachschäden auch auf diese Unfallart spezialisiert. Vor allem bei Jugendlichen zwischen 15 und 17 Jahren sowie bei 18 bis 24 Jährigen ist besonders mit einer Vielzahl von Pkw-Unfällen zu rechnen. Von daher ist die Altersgruppe von den 18 bis 24 Jährigen am meisten gefährdet.

Zwar gab es 1970 21.332 Todesopfer auf deutschen Straßen und 2010 3.648, allerdings ist noch viel zu tun.

Arzthaftung

Das Arzthaftungsrecht ist äußerst kompliziert, weil es um komplizierte Fragen des Medizinrechts geht und oftmals die Beweislage schwierig ist. Deshalb sollten Sie einen Spezialisten aufsuchen, der sich im Haftungsrecht auskennt. Auch hier gilt das gleiche wie bei schweren Personenschäden nach Unfällen; Versicherer zahlen nur das, was ihr Anwalt auch konkret fordert. Wir haben uns seit Jahren auf das Arzthaftungsrecht spezialisiert und machen für Sie neben dem Schmerzensgeld, dem Verdienstausfall, dem Haushaltsführungsschaden, den vermehrten Bedürfnissen alle Ansprüche geltend, die in diesem Fall für Sie in Betracht kommen.

Motorradunfall

Der Motorradbestand hat sich seit 1995 um 175 % auf 4 Mio. Maschinen vergrößert. 2008 gab es fast 30.500 Unfälle mit Personenschäden, an denen Motorräder beteiligt waren, wobei fast jeder 7. getötete Verkehrsteilnehmer ein Motorradfahrer war.

Bemerkenswert ist, dass über 70 % aller Unfälle zwischen PKW und Motorrad mit Personenschaden von Autofahrern verursacht worden sind. In erster Linie waren hierfür "Vorfahrts- oder Vorrangfehler" sowie "Fehler beim Abbiegen, Wenden, Ein- oder Anfahren" verantwortlich. Es ist leider festzustellen, dass immer wieder der Blick für den Motorradfahrer fehlt.

Fahrradunfall

Fakt ist, dass in den letzten 10 Jahren die Fahrradnutzung um 25 % gestiegen ist. Dies mag auf ein gewachsenes Gesundheitsbewusstsein ebenso zurückzuführen sein, wie die im gleichen Zeitraum geradezu explodierten Benzinpreise. Während die Anzahl der getöteten Radfahrer in den letzten 15 Jahren um 1/3 zurückgegangen ist, ist leider die Anzahl der Schwerverletzten gestiegen. Bei Pkw-Radfahrer-Unfällen sind in 2/3 aller Fälle die Pkw-Fahrer die Verursacher.

Beim Radfahrer treten oftmals erhebliche Kopfverletzungen (neben Frakturen und Prellungen am gesamten Körper) auf, die sehr schwere, lebenslange Dauerschäden zur Folge haben können.

Fußgängerunfall

Nach einer Analyse des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) werden Kinder im Straßenverkehr als Fußgänger oft zu Opfern von Unfällen, weil sie weder Geschwindigkeiten noch Entfernungen richtig einschätzen können und sich oftmals auch auf den Straßenverkehr nicht konzentrieren können. Bei Jugendlichen und jungen Menschen führen alltägliche Risikofaktoren wie Eile, Ungeduld oder Unkonzentriertheit wesentlich häufiger zu Unfällen als bei Erwachsenen und Senioren.

Kinderunfall

In den vergangenen 30 Jahren hat sich die Anzahl der tödlich verunfallten Kinder halbiert. Im Jahr 2009 verunglückten insgesamt knapp 31.000 Kinder unter 15 Jahren, eine Zahl, die bereits um 30 % gegenüber dem Jahr 2000 geschrumpft ist. Auch die Anzahl der schwerverletzten Kinder konnte seit dem Jahr 2000 um 55 % reduziert werden. Allerdings sind 4.905 schwerverletzte Kinder im Jahr 2009 und über 25.000 leicht verletzte Kinder im selben Jahr eine unerträglich hohe Zahl!

Massenunfall

Immer wieder beschäftigen spektakuläre Massenunfälle die Presse. Zumeist betroffen sind davon Autobahnen, wie der Massenunfall im Juli 2009 auf der A2 bei Braunschweig mit 21 Schwerverletzten und 259 zum Teil stark beschädigten Fahrzeugen. Ein unverhoffter Wintereinbruch im März 2010 hat auf der A8 zu einer Massenkarambolage mit 17 Verletzten und 170 geschädigten Fahrzeugen geführt. Im April 2011 kam es im Sandsturm auf der A19 bei Rostock zu einem Massenunfall, bei dem 132 Personen verletzt wurden, 8 Menschen starben und in den insgesamt 82 Fahrzeuge verwickelt waren. Dieser Unfall ist zugleich die schlimmste Massenkarambolage in Deutschland seit 20 Jahren gewesen.

Lkw-Unfall

Obwohl innerhalb von 16 Jahren - 1992 - 2008 - die Transportleistung von Lkw´s um knapp 90 % zugenommen hat, hat sich die Anzahl der Getöteten und der Schwerverletzten halbiert. Diese Tendenz darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass im Jahr 2008 insgesamt 8.982 Unfallopfer unter Beteiligung von Lkw´s eine viel zu hohe Anzahl sind!

Bus- und Zugunfall

Unglücksfälle wie Zugunglücke und Busunglücke sind für die überlebenden Opfer wie auch für die Hinterbliebenen von getöteten Menschen große Tragödien, in die auch Angehörige als mittelbare Opfer in einen kaum zu ertragenden Schmerz hinein gezogen werden. Die Geltendmachung der unterschiedlichen Ansprüche von Verletzten, Getöteten und deren Angehörigen erfordert neben juristischen Spitzenkenntnissen sehr, sehr viel menschliches Einfühlungsvermögen.

Verletzt durch Tiere

Typische Verletzungsfolgen mit Dauercharakter sind bei Hundebissen Narben. Diese können zum Teil sogar entstellend wirken, insbesondere an Körperstellen, die man nicht mit Kleidung üblicherweise verdeckt, wie zum Beispiel im Gesicht oder an den Händen. Verletzungen durch Pferde hinterlassen darüber hinaus oftmals Knochenverletzungen, die durchaus Dauercharakter aufweisen können. Narbenbildung geht damit - ähnlich wie bei Hundebissverletzungen - oftmals einher.

Reiseunfall

Wenn Sie sich im Urlaub verletzt haben und es zu einem Personenschaden gekommen ist, können ebenso Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Auch hier betreuen wir Sie und versuchen, Ihre Ansprüche optimal durchzusetzen. Die Ansprüche können auch hier Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden, Erwerbsschaden, vermehrte Bedürfnisse und übrige Ansprüche. Hierbei ist zu beachten, dass es teilweise Besonderheiten aus der Haftung aus dem Reisevertragsrecht gibt.

Tötungsunfall

Nicht nur im Straßenverkehr, sondern auch bei fehlerhafter ärztlicher Behandlung sterben Menschen. In diesem Fall haben dann die unterhaltsberechtigten Angehörigen einen Schadensersatzanspruch gegen den Schädiger. Das ergibt sich aus § 844 Abs. 2 BGB. Gerade die Bearbeitung von Tötungsfällen ist rechtlich äußert kompliziert und sollte am besten solchen Anwälten überlassen werden, die das nicht gerade zum ersten Mal machen.