Als Autoren zahlreicher praxisrelevanter Beiträge in Fachzeitschriften und als Autoren des bislang einzigen Buches zum Personenschaden aus Opfersicht sind wir meinungsbildend in der Schadensregulierung. Regelmäßige Fortbildung betrachten wir als Selbstverpflichtung. Gleichermaßen sind wir selbst als Referenten im Bereich des Personenschadensrechts bundesweit tätig.
Wir sind uns der großen Verantwortung der Regulierung Ihrer Personenansprüche bewusst, weshalb in unserer Kanzlei das 4-Augen-Prinzip gilt. Das bedeutet, dass immer zwei Rechtsanwälte bei der Bearbeitung Ihres Schadensfalls parallel tätig sind. Das gilt auch im abschließenden persönlichen Regulierungsgespräch mit dem Haftpflichtversicherer.
Uns sind die Folgen der Regulierungsverzögerung für Geschädigte bekannt. Schwere psychische Belastungen und nicht selten Therapieerfordernisse sind leidvolle Erfahrungen von Verletzten. Deshalb meinen wir, dass nur die stringente und professionelle Regulierung dem Geschädigten helfen kann. Dafür haben wir ein eigenes Netzwerk an Ärzten, technischen Sachverständigen und Reha-Beratern aufgebaut, um so professionell die Behauptungen des Versicherers und seiner Gesellschaftsärzte im Interesse der Geschädigten überprüfen und korrigieren zu können. Das erfordert zudem neben exzellenten juristischen Kenntnissen in der Schadensregulierung die Fähigkeit, sich in die Nöte und Bedürfnisse der Geschädigten aber auch deren Familien hineinzufühlen. Die Familie ist in der Regel mittelbares Opfer im Personenschaden. Sie erbringt die Leistungen, zu denen der Geschädigte im Haushalt und im Erwerbsleben nicht mehr fähig ist - und das oftmals über Jahre, bis endlich eine Regulierung der Ansprüche mit dem Versicherer abgeschlossen ist.
Deswegen ist uns der persönliche Kontakt zu Ihnen und zu Ihrer Familie so wichtig. Oftmals ist es für die Bearbeitung der Ansprüche erforderlich, dass wir Sie zu Hause aufsuchen. Dieses ist grundlegend wichtig für die Ermittlung des Haushaltsführungsschadens, da wir hier Ihre individuellen Ansprüche in Ihrem konkreten Haushalt herausarbeiten und gerade nicht standardmäßig und nach Tabellen vorgehen. Bei uns steht der verletzte Mensch im Vordergrund mit all seinen großen und kleinen Problemen nach dem Unfall. So begleiten wir Sie aktiv durch das Personenschadensmanagement des Haftpflichtversicherers durch intensive Kommunikation mit dem Schadensmanager und Ihnen. Schadensmanagement bedeutet für uns nicht das Ablochen der Berichte und Wegheften in die Akte.
Das macht uns anders als andere Rechtsanwälte. Bei uns ist der Geschädigte keine Aktennummer, sondern in erster Linie MENSCH!