Das Arzthaftungsrecht ist äußerst kompliziert, weil es um komplizierte Fragen des Medizinrechts geht und oftmals die Beweislage schwierig ist. Deshalb sollten Sie einen Spezialisten aufsuchen, der sich im Haftungsrecht auskennt. Auch hier gilt das gleiche wie bei schweren Personenschäden nach Unfällen; Versicherer zahlen nur das, was ihr Anwalt auch konkret fordert. Wir haben uns seit Jahren auf das Arzthaftungsrecht spezialisiert und machen für Sie neben dem Schmerzensgeld, dem Verdienstausfall, dem Haushaltsführungsschaden, den vermehrten Bedürfnissen alle Ansprüche geltend, die in diesem Fall für Sie in Betracht kommen. Schreiben Sie uns, welcher Behandlungsfehler mit welcher Folge bei Ihnen aufgetreten ist. Sie können kostenlos und unverbindlich Ihre Anfrage an uns senden. Wir werden Ihnen dann unverzüglich antworten. Wir arbeiten auch hier interdisziplinär mit Sachverständigen und Medizinern aus den Bereichen der Neurologie, Chirurgie, Innere Medizin, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Kinderheilkunde, Psychiatrie und Physiotherapie, Nervenheilkunde, Urologie, Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde etc. zusammen. Denken Sie bei Ihrem Fall daran, dass Sie der Verletzte sind und Ihnen das Optimum an Schadenspositionen zusteht. Überlassen Sie es nicht dem Zufall, wie viel Geld Sie von dem Vermögensschadenshaftpflichtversicherer des Arztes oder der Klinik erhalten.
Neben den juristischen Spezialkenntnissen sind für dieses Rechtsgebiet medizinische Spezialkenntnisse sowie ein genaues Studium der Behandlungsakte des Patienten unerlässlich. Unsere Mitarbeiter machen dies täglich.
Auch bei den Arzthaftungsfällen arbeiten wir ausschließlich auf der Geschädigtenseite.