Obwohl innerhalb von 16 Jahren - 1992 - 2008 - die Transportleistung von Lkw´s um knapp 90 % zugenommen hat, hat sich die Anzahl der Getöteten und der Schwerverletzten halbiert. Diese Tendenz darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass im Jahr 2008 insgesamt 8.982 Unfallopfer unter Beteiligung von Lkw´s eine viel zu hohe Anzahl sind!
Die Zahl der Lastwagen hat in Deutschland tatsächlich enorm zugenommen. Gerade in Baustellen, wo kaum eine Armlänge zwischen die nebeneinander fahrenden Fahrzeuge passt, fühlen sich nicht weniger Autofahrer von ihnen bedroht. Im Verkehrsgeschehen werden Lkw´s ebenso wie Reisebusse vielfach als tickende Zeitbomben registriert: sie fahren lange Strecken, ohne genügend Pausen zu machen. Lenkzeitüberschreitungen sind an der Tagesordnung. Die Folge und damit häufige Unfallursache ist der befürchtete Sekundenschlaf. Schätzungsweise jeder vierte Unfall mit Todesfolge auf Autobahnen wird durch kurzes Einnicken verursacht. So legt ein Autofahrer mit Tempo 130 bei einem 5 Sek. dauernden Schlaf in dieser Zeit 180 m im "Blindflug" zurück. Ruckartiges Lenken oder heftiges Bremsen sind die häufigsten Fehlreaktionen beim Aufwachen.
Beim Lkw-Unfall Verletzte sind oftmals Insassen anderer Pkw´s oder Radfahrer oder Fußgänger. Wegen der speziellen Ansprüche von Radfahrern wird verwiesen auf die Ausführungen unter Fahrradunfall.
Im Hinblick auf die Ansprüche von verletzten Fußgängern wird verwiesen auf Fußgängerunfall. Wenn ein Lkw in einen Massenunfall verwickelt wird, können einerseits Ansprüche auf Ersatz des Sachschadens am Lkw und Ansprüche auf Ersatz des Personenschadens für den/ die Insassen in Betracht kommen. Folgende Ansprüche sind denkbar:
Wenn demgegenüber der Lkw in einem sogenannten Massenunfall verwickelt ist, d.h. wenn also mindestens 50 Fahrzeuge an einem solchen Unfall beteiligt sind, gelten besondere Regelungen. Insoweit wird verwiesen auf die Ausführungen zum Thema Massenunfälle.
Wenn ein Lkw in einem Unfall mit schwächeren Verkehrsteilnehmern verwickelt ist, sind meistens große Personenschäden zu beklagen. Die Ausstattung mit Fahrerassistenzsystemen kann hier zu einer Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr beitragen. So wurden auf dem 49. Deutsche Verkehrsgerichtstag 2011 in Goslar verschiedene Forderungen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit aufgestellt. Hersteller von Fahrerassistenzsystemen wurden aufgefordert, diese nach dem neuestens Stand der Technik für Lkw´s preisgünstig anzubieten und zugleich verbesserte Fördermöglichkeiten für Unternehmen beim Erwerb solcher Fahrerassistenzsysteme gefordert. Derzeit werden 3 verschiedene technische Fahrerassistenzsysteme gehandelt: eines warnt den Fahrer durch Piepen, wenn er die Spur verlässt und wirkt somit der häufigsten Unfallursache - nämlich der Übermüdung des Fahrers - entgegen. Ein anderes System bremst das Fahrzeug automatisch ab, wenn es einen bestimmten Abstand zum vorhergehenden Fahrzeug unterschreitet. Schließlich hilft ein elektronisches Stabilitätsprogramm dem Fahrer in kritischen Situationen (z.B. bei Kurvenfahrten) die Kontrolle zu behalten. Ergänzend daneben steht die Forderung, Kontrollen der Lkw hinsichtlich der Einhaltung der rechtlichen Vorschriften zu intensivieren. Beide Forderungen gelten auch für Reisebusse.